Behindertenanwalt hält Änderung des Behinderten-Einstellungsgesetzes für notwendig

Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer spricht sich im Ö1-Morgenjournal vom 17. März 2014 für eine grundlegende Änderung der Bestimmungen im Behinderten-Einstellungsgesetz aus.

Dr. Hansjörg Hofer
Behindertenanwaltschaft

Im Jahr 2011 wurden auf Druck der Wirtschaft – und einiger Behindertenorganisationen wie des ÖZIV – die Bestimmungen zum erhöhten Kündigungsschutz behinderter Menschen massiv eingeschränkt.

Seither tritt dieser erhöhter Kündigungsschutz nicht mehr nach sechs Monaten, sondern erst nach vier Jahren ein. Dies habe laut Hofer „nicht den gewünschten Effekt gebracht„, zeigt er auf.

Bilanz ernüchternd

Der erhoffte Effekt blieb völlig aus. Die Wirtschaft reagierte nicht durch mehr Beschäftigung, sondern die Arbeitslosigkeit unter behinderten Menschen stieg massiv. Behindertenanwalt Hofer meint daher, dass der gelockerte Kündigungsschutz wegen Erfolgslosigkeit zurückgenommen werden sollte.

Bei dieser Novelle des Behinderten-Einstellungsgesetzes sollten auch die grundsätzlichen Regelungen der Ausgleichstaxe verändert werden. Derzeit muss ein Unternehmen erst ab 25 MitarbeiterInnen eine behinderte Person einstellen (oder Ausgleichstaxe bezahlen).

Da diese Regelung – wegen der Kleinheit der österreichischen Betriebe – nur 3 Prozent der Unternehmen überhaupt betrifft, plädiert Hofer, diese Zahl zu senken. In Deutschland wären es beispielsweise 15 MitarbeiterInnen, zeigt er auf.

Auch eine Anhebung der Ausgleichstaxe – von der Wirtschaft und vom Sozialminister immer abgelehnt – hält er für notwendig. „Für Hofer wäre eine Anhebung auf das Doppelte vorstellbar“, berichtet der ORF.

Dr. Hansjörg Hofer vertritt vom 24. Februar bis 22. April 2014 Dr. Erwin Buchinger, der sich in dieser Zeit in Väterkarenz befindet.

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