Behindertenanwalt: Hansjörg Hofer ruft PolitikerInnen zum Umdenken auf

Forderungen des Behindertenanwalts zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen 2018

Portrait des Behindertenanwalts Dr. Hansjörg Hofer
Behindertenanwaltschaft

Am 3. Dezember wird der von den Vereinten Nationen erstmals 1993 ausgerufene Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen begangen. Seit dem Jahr 1993 gab es große Fortschritte bei der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen in Österreich.

Meilensteine waren dabei beispielsweise das Inkrafttreten des Behindertengleichstellungspakets und die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dennoch gibt es aus Sicht von Behindertenanwalt Hansjörg Hofer in vielen Bereichen noch Nachholbedarf.

Schwierig gestaltet sich beispielweise der Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt. Dieser ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme vieler Leistungen der Sozialversicherung und damit für den uneingeschränkten Zugang zu dem wohl bedeutendsten System sozialer Sicherheit in Österreich.

Als geeignete Maßnahme, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu verbessern, fordert der Behindertenanwalt eine 1-2 jährige Entlastung der DienstgeberInnen, die neue Dienstverhältnisse mit Menschen mit Behinderungen begründen, von den Lohnnebenkosten, die für deren Beschäftigung anfallen würden.

Viele Menschen mit Behinderungen mit hohem Unterstützungsbedarf gelten in Österreich nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften als arbeitsunfähig. Dies hat zur Konsequenz, dass diese von Seiten des Arbeitsmarktservice und des Sozialministeriumservice keine Unterstützung mehr erhalten und damit meist auf Angebote der Länder beschränkt sind,  denen vorwiegend Therapiecharakter zugeschrieben wird.

Etwa 24.000 Menschen sind derzeit in so genannten „Tagesstrukturen“ beschäftigt. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf deren soziale Absicherung. Die Betroffenen erhalten statt eines Arbeitsentgelts lediglich ein Taschengeld, sind nicht in der Pensionsversicherung versichert und können auch die Leistungen der Krankenversicherung aufgrund ihrer Mitversicherung nur mit Einschränkungen in Anspruch nehmen.

Aus Sicht von Hofer ist dieser Zustand nicht nur vom Gesichtspunkt der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus betrachtet unhaltbar.  

In Anlehnung an die Abschlusserklärung zur kürzlich stattgefundene Konferenz der EU-Ombudsleute für Menschen mit Behinderungen fordert der Behindertenanwalt den umfassenden Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Inklusiver Bildung ab dem Kindergarten, da dieser eine entscheidende Voraussetzung für den Zugang zu existenzsichernder Erwerbsarbeit darstellt.

Ein weiteres Problem, mit dem viele Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, ist die mangelnde Barrierefreiheit des Zugangs zu ihren Wohnungen. Menschen mit Behinderungen, die eine Wohnung gemietet haben oder EigentümerInnen einer solchen sind, haben derzeit keinen Rechtsanspruch auf einen barrierefreien Zugang.

Hier könnte durch Änderungen der Mietrechtsgesetzes und des Wohnungseigentumsgesetzes Abhilfe geschaffen werden. Außerdem ist die Bereitstellung von zusätzlichem leistbarem barrierefreiem Wohnraum notwendig, zumal aufgrund der zunehmenden Alterung der österreichischen Bevölkerung zukünftig mit einem erhöhten Bedarf zu rechnen ist.  

„Maßnahmen, die die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen fördern, zahlen sich doppelt aus. Sie sind neben ihrem Nutzen für die AdressatInnen auch ökonomisch sinnvoll, indem sie die Bereitstellung kostspieliger und begrenzt verfügbarer Heimplätze ersparen“, so der Behindertenanwalt.

Eine weitere Forderung des Behindertenanwalts betrifft die Rahmenbedingungen für die Nutzung persönlicher Assistenz in der Freizeit. Für diese gibt es derzeit, je nach Bundesland, höchst unterschiedliche Bedingungen. Aus Sicht von Behindertenanwalt Hofer bedarf es einer bundesweit einheitlichen und bedarfsgerechten Regelung für die Inanspruchnahme persönlicher Assistenz, unabhängig davon, ob diese für die Absolvierung einer Ausbildung, die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder in der Freizeit benötigt wird.

Im Rahmen des Inklusionspakets wurde 2017 eine Verdoppelung der Mittel aus dem allgemeinen Budget für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt beschlossen. Bisher fehlt jedoch ein konkreter Plan für die Verwendung dieser Mittel. Aus Sicht von Hansjörg Hofer wären diese für dringend erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lage von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt sinnvoll eingesetzt.

Der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP Behinderung) für die Jahre 2012 – 2020 enthält die Strategie der österreichischen Regierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Für die Zeit nach 2020 fordert Hofer gemeinsam mit InteressenvertreterInnen die Schaffung eines neuen und verbesserten NAP.

Mit dessen Erstellung müsste dringend begonnen werden, da die Ergebnisse der Evaluierung des alten NAP darin einfließen und dabei eine möglichst weitgehende Partizipation von Menschen mit Behinderungen gewährleistet sein muss.

Eine besondere Rolle bei der Bewusstseinsbildung für die Situation von Menschen mit Behinderungen kommt aus Sicht von Hofer politische EntscheidungsträgerInnen zu, wobei Behindertenpolitik eine Querschnittsmaterie ist, die alle Bereiche menschlichen Lebens betrifft und somit die Zusammenarbeit aller Gebietskörperschaften und Ressorts erfordert. 

„Keine der von mir anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen erhobenen Forderung ist neu. Dennoch werde ich diese so lange bekräftigen, bis die Barrieren in den Köpfen vieler politischer EntscheidungsträgerInnen überwunden sind. Ich möchte diese zum Umdenken aufrufen und dazu ermutigen, sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einzusetzen“, so Hansjörg Hofer.

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2 Kommentare

  • Das größte Problem sind die Instutionen, die Angehörige zu Bittstellern abdegradieren!!
    Vor allem die Menschen mit hohen Unterstützungsbedarf werden teilweise völlig ausgemustert, ins Abseits gestellt!!
    Niemand von der hohen Obrigkeit (Politik) hat ein Gehör dafür!!
    So, unsere Wahrnehmung zu diesem „besonderen Tag der MmB“!!

  • Mein größtes Problem im Alltag ist leistbare persönliche Assistenz.