Betrugsanklage wegen gefälschtem Behindertenparkausweis

Wer den Behindertenausweis fälscht, hat mit dem Urteil des schweren Betrugs durch den Obersten Gerichtshof (OGH) zu rechnen. So erging es einem Mann, der beim Parken einen fremden Ausweis hinter die Windschutzscheibe gelegt hat.

Fahrer mit Parkausweis § 29 b StVO
ARBÖ

Die Staatsanwaltschaft Wien brachte trotz des geringen Schadens durch das Kopieren und Verwenden eines fremden Parkausweises einen schweren Betrug zur Anklage, der mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe belangt wird.

Der Dokumentenbetrug lässt sich damit begründen, dass Dokumente gefälscht oder verfälscht werden.

Zurückweisung des Strafantrags durch das Landesgericht für Strafsachen Wien

Laut Landesgericht für Strafsachen sei die Tat jedoch nicht als Betrug zu werten, sondern im Wiener Parkometergesetz geregelt und eher ein Verwaltungsdelikt.

Aufgrund einer Regelung im Finanzstrafgesetz sei dafür die Stadt Wien zuständig und nicht der Bund.

Strafrecht hat Priorität

Die Generalprokuratur, die höchste Staatsanwaltschaft Österreichs, wandte sich daraufhin mit einer „Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes“ an den OGH und hat Recht bekommen.

Die Generalprokuratur kann rechtliche Fehler von Richter:innen so beim Obersten Gerichtshof geltend machen. Es können sowohl Fehler bei der Führung des Verfahrens als auch Fehler in Entscheidungen angefochten werden.

Der OGH trifft darüber in einer öffentlichen Verhandlung eine Entscheidung. Das Urteil dient der Klarheit und Einheitlichkeit der Rechtsanwendung. Sollte durch die Gesetzesverletzung ein Nachteil für die:den Angeklagte:n verbunden sein, wird dieser durch das Höchstgericht beseitigt.

Im Falle einer Fälschung des Behindertenausweises unterliege diese Geltungsbereich des Wiener Parkometergesetzes und es liege der Tatbestand des Betrugs gemäß Strafgesetzbuch vor. Eine Tat sei allerdings nur dann als Verwaltungsübertretung strafbar, wenn sie nicht gleichzeitig auch eine gerichtlich strafbare Handlung darstellt.

Das bedeutet: Das Strafgesetzbuch geht vor.

Siehe: OGH | 15 Os 111/22w: Vorrang gerichtlichen Strafrechts vor Verwaltungsstrafrecht

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11 Kommentare

  • Also das geht nun mal gar nicht,sich so einen Vorteil zu verschaffen,da würde ich eine nicht allzu kleine Geldstrafe verhängen,aber bei unserer „Kuschel“ Justiz auch eher nur ein,“mein“ Wunschdenken!?

  • „So erging es einem Mann, der beim Parken einen fremden Ausweis hinter die Windschutzscheibe gelegt hat.“
    Also hat er jetzt ein fremdes Original verwendet …

    „Die Staatsanwaltschaft Wien brachte trotz des geringen Schadens durch das Kopieren und Verwenden eines fremden Parkausweises …“
    .. oder hat er einen fremden Ausweis kopiert und die Kopie verwendet?

    Das geht aus dem Artikel nicht eindeutig hervor.

    Als erste Maßnahme gehen Fälschung würde ich so wie ins Parkpickerl einen RFID Chip in den Ausweis einbauen.

  • PS: Er hat mich von meiner Wohnung abgeholt. um gemeinsam mit mir dann wegzufahren. In der Zwischenzeit ist das passiert.

  • Tja, so einfach stellt sich der kleine Mann die Welt vor. So ist es aber nicht. Wir wurden einmal gestraft, weil mich mein Vater mit seinem Auto (ich kann mir kein eigenes leisten) zum bahnhof gebracht hat ( er lebt in einem anderen Bundesland) , ich brauche meinen Ausweis aber auch in Wien, musste ihn also notgedrungen mitnehmen. Ohne ausweis am Behindertenparkplatz just eine Kontrolle als mein Vater mit mir am Bahnsteig wartete (wie es um die Einstiegshilfe der ÖBB abseits der Hauptbahnhöfe bestellt ist, ist ein eigenes Thema) Strafe. Wir wollten die Sache offiziell rechtskonform lösen, nicht möglich, Rat der Behörde damals, in solchen Fällen eine gut als solche gekennzeichnete Kopie mit Hinweis (Fahrzeughalter ist am Bahnsteig behilflich) in die Windschutzscheibe legen. Mein Vater ist in 5 Jahren einmal in Wien, wir sind gemeinsam unterwegs, er hat die Kopie für den Bahnhof im anderen Bundesland, wo ich sie einige Male im Jahr besuche, in seinem Handschuhfach, er ist mittlerweile schon älter, ist praktisch immer nur öffentlich unterwegs, wenn er selten in Wien ist, coronazeit war eine Ausnahme., Erparkt vor dem Haus und nimmt den kopierten Ausweis, einfach automatisch, ohne böse Absicht, er verwendet ihn sonst ja nie, nur wenn er mich bei ihnen zum Bahnhof bringt. Ich hab davon gar nichts gewusst. Zack, Anzeige. Betrug. Gesetz ist Gesetz und alle sind selbstzufrieden. Ganz so klar und einfach ist es halt leider doch nicht, wie das Kommentar von Vera Rosner zeigt, ist das nicht nur in diesem Fall so

  • Mir ist das voll blöd passiert: mein Ausweis ist verloren gegangen und die Neuausstellung dauerte Wochen. Mit der Kopie hinter der Scheibe bekam ich große Schwierigkeiten, obwohl ich das Recht auf Behindertenparkplatz hatte, jedoch keinen gültigen Ausweis zum Zeitpunkt. War teuer!

  • Falls das die Geschichte meines Vaters ist, erwischt es aber den falschen. Weil ich als behinderte Person im rechtmäßigenBesitz des Originalausweises bin und es kein klassisches da fälscht einer den Ausweis damit er gratis parken kann obwohl er gar nicht behindert ist, war. Sondern eigentlich eher umgekehrt. Aber da müsste man genauer hin schauen bevor man sich auf die Geschichte stürzt, um endlich mal
    ein Exempel statuieren zu können ohne die genauen Hintergründe zu beachten. Und Bizeps und Standard sind fleißig dabei, die Sache zu pushen. Kommt euch wohl auch noch super vor dabei. Vielleicht ist es aber doch jemand anders, kommt ja 100fach in wirklicher Betrugsabsicht vor und wird kaum geahndet. Trotzdem, wenn es genau der Fall ist, habt ihr genau das Gegenteil erreicht. Noch mehr und sogar strafrechtliche Probleme für Menschen, die nur ihren realen Alltag meistern wollen und auf allerlei vom Gesetz nicht beachtete Lücken und Hürden dabei stoßen
    Ich bin gespannt ….

    • Bei allem Respekt, aber, wenn DU das Originaldokument hast und DEIN Vater eine Kopie davon gemacht hat, um eben ohne dein Beisein auf Behindertenparkplätze parkt, dann ist das klar Betrug. Und du kannst es drehen und wenden, wie du willst – Gesetz ist Gesetz.

  • Guter Artikel. Er beschreibt einfach und klar, wofür Rechtsmittel da sind, welche rechtlichen Mängel sie aufzeigen können und wann ein Verhalten strafrechtliche oder verwaltungsstrafrechtliche Folgen hat.

  • Ich möchte nicht wissen, wie viele Autolenker:innen mit dem Parkausweis ihrer toten Angehörigen herumfahren. Daher fände ich es gut, wenn derlei Ausweise (12 Monate zB) zeitlich befristet wären. So müssten die rechtmäßigen Besitzer:innen neue Anträge stellen. Diese Ausweise kann man so einfach fälschen.

    • Da sind wir auch dafür, fand aber leider keine Zustimmung (vor einigen Jahren).

    • Vielleicht wäre da ein neuerlicher Versuch das durchzubringen es wert?