Bewerbungen für die Behindertenanwaltschaft bis 18. November möglich

Die Funktionsperiode des Behindertenanwaltes endet heuer und nun wurde die Ausschreibung für die Periode 2014 bis 2017 veröffentlicht. Ein Kommentar.

BM Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
BMASK

Seit dem Jahr 2006 gibt es laut Bundesbehindertengesetz einen „Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwalt)„.

Diese Stelle des Sozialministeriums soll laut Gesetz diskriminierte Menschen im Behindertengleichstellungsbereich beraten und unterstützen.

In der Wiener Zeitung ist die vollständige Ausschreibung (Referenzcode: BMASK-13-4383) veröffentlicht worden. Nun sind qualifizierte Personen aufgerufen, sich für die Stelle als Behindertenanwältin bzw. -anwalt zu bewerben.

Bewerbungen erwünscht!

Die Forderung, diese Stelle ausnahmslos einer Person mit Behinderung zu geben (ähnlich der Frauenanwältin), wurde zwar abgelehnt, aber es gilt zumindest dieser Grundsatz: „Bei gleicher sonstiger Eignung ist einem Bewerber/einer Bewerberin mit Behinderung bei der Bestellung der Vorzug zu geben.“

Bewerbungsgesuche sind innerhalb der Bewerbungsfrist beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Sektion IV), 1010 Wien, Stubenring 1, einzubringen (Kontaktadresse für E-Mail-Bewerbungen: ).

Bisher unrühmliche Geschichte

Die bisherigen Bestellungen der Behindertenanwälte waren immer höchst umstritten. Die Idee zur Behindertenanwaltschaft kam primär vom damaligen Sozialminister Herbert Haupt, der eine Ombudsstelle schaffen wollte.

Im Jahr 2005 erfolgte die erste Ausschreibung. Wie es der Zufall so wollte, wurde Herbert Haupt von seiner BZÖ-Parteifreundin und damaligen Sozialministerin Ursula Haubner unter medialer Kritik zum Behindertenanwalt ernannt.

Im Jahr 2009 wiederholte sich die Farce. Erwin Buchinger – er war zwischendurch Sozialminister – wurde nach seiner Zeit vom SPÖ-Parteifreund Hundstorfer zum Behindertenanwalt ernannt.

Besonders schlimm war, dass sich viele qualifizierte behinderte Bewerberinnen und Bewerber gar nicht mehr an der Ausschreibung dieser – offensichtlich – politisch motivierten Bestellungsfarce beteiligten. Es gab sogar Schlichtungen wegen Diskriminierung gegen das Sozialministerium und die Zusage, in Zukunft transparenter zu bestellen und auch ein Hearing (durch die ÖAR) durchzuführen. Die rein parteipolitischen Bestellungen sollten der Vergangenheit angehören.

Für fünf Monate (September 2011 bis Jänner 2012) war Hansjörg Hofer (Beamter im Sozialministerium) Karenzvertretung für Erwin Buchinger. Diese Entscheidung wurde in einem Hearing bestätigt.

Hoffnung für die Zukunft

Ich wünsche mir viele qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mit und ohne Behinderung für die Leitung der Behindertenanwaltschaft. Anschließend sollte eine Vorauswahl stattfinden und mit den verbleibenden Kandidatinnen und Kandidaten ein öffentliches Hearing stattfinden, welches von ebenfalls qualifizierten Personen durchgeführt wird.

Die schlussendlich ausgewählte Person sollte die Behindertenanwaltschaft weiter auf jenen Weg führen, der schon in den letzten Jahren eingeschlagen wurde: Weg von einer allgemeinen Ombudsstelle, hin zu einer spezialisierten Unterstützungs- und Beratungsstelle im Behindertengleichstellungsbereich.

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