Der Verein zur Förderung und Einhaltung der Rechte von AsylwerberInnen und Fremden (Purple Sheep) berichtet von einem vielleicht sogar rechtswidrigen Abschiebeversuch durch die Bezirkshauptmannschaft Baden (BH Baden).

„Völlig erschöpft und schwerst erkältet standen die Eltern mit einem 6 jährigen, schwerst behinderten Mädchen, Ani, vor der Tür. Der Vater und die Tochter waren in einem derart schlimmen Gesundheitszustand, dass wir sie vorübergehend nicht abweisen konnten“ berichtete Karin Klaric, Obfrau von Purple Sheep. Die Familie war aus Georgien über Litauen nach Österreich geflohen und seit Ende Februar 2011 im „Freunde Schützen Haus“ in Wien.
Das 6-jährige Mädchen (siehe Video) hat schwere Krampfanfälle (Epilepsie) und eine seltene Blutkrankheit und kann „weder sprechen, sitzen noch gehen“, informiert Purple Sheep. In Litauen ist das Leben des Mädchens nicht gesichert, so die Befürchtung. (Siehe auch Artikel in oe24.at)
Die österreichischen Behörden lehnten – laut Klaric – ein Asylverfahren ab.
Geplante Überstellung nicht durchführbar
Die geplante Überstellung von Simmering in ein anderes Familienanhaltezentrum eskalierte vollends. Die Mutter und Tochter verloren die Nerven, ein Sanitäter wurde gerufen, der aber nicht helfen konnte.
Die Rettung wurde alarmiert, „doch die BH Baden erlaubte keinen Abtransport ins Spital“, berichtet Karin Klaric.
Veto gegen Überstellung ins Spital
In der Folge riefen die Rettungssantiäter einen Notarzt zu Hilfe, der dem behinderten Mädchen ein Beruhigungsmittel injizierte. Dies half nur kurz und der Notarzt veranlasste die Überstellung beider ins Spital. „Doch abermals legte die BH Baden ein Veto ein“, ist der Presseaussendung des Vereins Purple Sheep zu entnehmen.
Doch die missglückte Behördenaktion ging noch weiter, wie Kurosch Allahyari, Sprecher des Vereins Purple Sheep, berichtet. Während ein weiterer Rettungswagen angefordert wurde, um Mutter und Kind getrennt zu überstellen, musste auf Anweisung der BH gegen den Rat des Notarztes vor Ort versucht werden, die beiden zu beruhigen.
Statt der Einschätzung des Notarztes zu folgen, „traf die von der BH Baden eigens geschickte Ärztin aus dem Lager Traiskirchen ein, die keine Untersuchungen durchführte sondern probierte, die Mutter zu einer Überstellung zu bewegen“.
„Die BH Baden versuchte auf Biegen und Brechen, eine Deeskalation oder einen Aufenthalt im Spital zu verhindern“, hält Klaric fest. Laut Information des Vereins Purple Sheep wurde die Mutter auf einem Stuhl festgeschnallt zum Rettungsauto transportiert. Auf der Fahrt in die Psychiatrie erlitt sie einen Krampfanfall.
Die behinderte Tochter wird mit dem Vater in einem anderem Spital betreut. „Die Qual des Mädchens hätte mit dem Eintreffen des Notarztes und Befolgung seiner Anweisung sofort beendet werden können“, so Allahyari abschließend.
Unterlassene Hilfeleistung?
Auf BIZEPS-INFO Anfrage wurde bekannt, dass es Überlegungen bezüglich einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gibt.
Dem Innenministerium ist – laut Mag. Rudolf Gollia (Sprecher des Ministeriums) – der Vorfall schon bekannt, erfuhr die BIZEPS-INFO Redaktion. Doch man verwies auf die zuständige Bezirkshauptmannschaft Baden, die telefonisch erst wieder kommenden Montag erreichbar ist und daher für eine Stellungnahme nicht zur Verfügung stand.
Margarete Aulehla,
29.03.2011, 16:32
@Gerhard: Mir geht es vor allem darum, den Sachverhalt aufzuzeigen und ein Feedback der Sta zu erhalten. Ob einzelne Tatbestände des StGB verwirklicht worden sind, hat die Behörde selbständig zu prüfen. Eigentlich brauche ich da keine Paragraphen hineinschreiben. Damit erübrigt sich ein weiteres Eingehen auf deine Vorschläge. Im Grunde: Unterlassung der Hilfeleistung – § 95 StGB hier ist die Unterlassung ein eigenes Delikt, du brauchst also § 2 StGB nicht mehr
Freiheitsentziehung – § 99 StGB und Mißbrauch der Amtsgewalt – § 302 StGB hier wie auch bei allen anderen Delikten ist Unterlassung auch strafbar, du brauchst das also nicht extra zu erwähnen.
Gerhard Lichtenauer,
29.03.2011, 14:21
(Auf Wunsch des Posters entfernt; Anmerkung der Redaktion)
Gerhard Lichtenauer,
28.03.2011, 11:18
(Auf Wunsch des Posters entfernt; Anmerkung der Redaktion)
Margarete Aulehla,
28.03.2011, 10:52
Danke für den Hinweis. Es gibt nur 7 Stufen Ich habe die Pflegestufe 7 gemeint:
Mehr als 180 Stunden, wenn
* keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
* ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
7 1.655,80 Euro
Renate,
28.03.2011, 08:09
ich dachte, es gibt nur 7 Pflegestufen???
Margarete Aulehla,
28.03.2011, 01:37
Korrektur: EU – Bericht ist aus 2007
Dass das Kind die Hände nicht gebrauchen kann, sieht man schon daran, dass es der Vater an den Gelenken anfaßt. Das Kind hat keine Ganzkörperlähmung, sondern es ist spastisch (gelähmt).
Es steht auch zu lesen, dass das Kind nur eine voraussichtliche Überlebenswahrscheinlichkeit von 2 % aufgrund der Blutkrankheit hat. Ich frage mich, ob die Eltern nicht doch wissen, wie diese Krankheit heißt, denn sonst würden sie nicht mit solchen Prozentzahlen aufwarten können. Ich finde, dass in einem Fall eine spezialisierte Behandlung das einzig Zulässige ist, und die findet das Kind nun einmal nur in Österreich/Wien, D etc.. Es ist bekannt, dass Patienten aus Osteuropa nach Österreich kommen, um sich hier behandeln zu lassen, weil sie zu Hause die Möglichkeiten nicht haben. Wer will das den Eltern verdenken. Ist ja auch kein Fluchtgrund, der zu Asylgewährung führt, aber möglicherweise zu anderen Aufenthaltstiteln.
Warum hat sich das Jugendamt nicht um das Kind gekümmert? Wäre doch zuständig gewesen, oder?
Margarete Aulehla,
28.03.2011, 01:27
Unterlassung der Hilfeleistung – § 95 StGB
Freiheitsentziehung – $§ 99 StGB
Mißbrauch der Amtsgewalt – § 302 StGB
„Sachverhaltsdarstellung“ an die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt, Maria-Theresion-Ring 5, 2700 Wr. Neustadt, schreiben mit dem Ersuchen, den vorliegenden Sachverhalt im Hinblick auf die Verwirklichung obiger Delikte zu überprüfen. Beilagen: Dieser Artikel samt Links,v.a. Video, die weiteren Presseberichte von Purple Sheep, die in der Pressemappe von Purple Sheep liegen. Ich weiß leider nicht, wie das technisch geht – nämlich die Übermittlung des Artikels an die StAA – und ob sich nicht Purple Sheep schon mit den Behörden so arrangiert hat, dass keine SV-Darstellung mehr gewünscht wird.
Übrigens, – das Kind ist mE sehr wohl schwer behindert. Es kann seine Gliedmaßen nicht sinnvoll einsetzen – Pflegestufe 8, es ist multimorbid, was man auf den ersten Blick nicht erkennt, wenn man das Kind sind, es aber aus den Unterlagen ersehen kann: Das Kind hat epileptische Anfälle und eine seltene Blutkrankheit. Behandlungsstandards für letztere gibt es meines Wissens noch nicht. Bei seltenen Krankheiten-v.a. auch Blutkrankheiten ist es üblich, dass es nur ganz wenige Spezialisten für solche Krankheiten auf der Welt gibt, wohl nicht in Riga. Weder das Kind noch auch seine psychisch betroffene Mutter könnten aller Voraussicht nach in Litauren entsprechend medizinisch behandelt werden. Die beiden bestehenden Anhaltezentren befinden sich nicht in Riga, der Hauptstadt mit den vermutlich am ehesten bestehenden Behandlungsmöglichkeiten. Eines der beiden Zentren ist ein geschlossenes, in den zwei Stunden tägl. Ausgang ist es nicht möglich, Ärzte in Riga aufzusuchen. Das andere Zentrum ist ein Militärquartier an der Grenze zur Sovietunion und hat keine eigene Bushaltestelle. Ein EU-Bericht aus 2009 bemängelt die Situation va. vulnerabler Drittstaatsangehöriger in Litauren.
Klaudia Karoliny,
27.03.2011, 12:15
Musste den Bericht zweimal lesen – so unverständlich war er mit, nicht wegen der Berichterstattung – nein, wegen der Vorgangsweise! Unglaublich, was sich die Behörden überall leisten können! Unterlassene Hilfeleistung auf jeden Fall! Es ist in Georgien sicher noch schlimmer als bei uns. Eine faire und menschliche Behandlung erwarte ich mir, bei uns in Österreich und überall auf der Welt. Dass Menschen nicht fliehen müssen in ein anderes Land, mit beh. Angehörigen vor allem. Sie im eignen Land menschenwürdig SEIN zu lassen, erscheint mir wäre der Standard, was jedes Land braucht.
Anonymous,
26.03.2011, 18:57
Das Verhalten der Ärztin ist indiskutabel, die Abschiebung aber an sich korrekt. Menschlich kann ich es verstehen, wenn man versucht mit einem schwer behinderten Kind nach Österreich zu kommen, um hier eine bessere Versorgung zu haben. Nur, kann man das nicht tolerieren, weil dann viele genau dasselbe machen würden und unzureichende Versorgungslagen gibt es weltweit zuhauf. Es geht darum, den Menschen vorort mit Hilfsaktionen zu helfen und behinderten Menschen dort ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
Martin Ladstätter,
26.03.2011, 13:36
@Gerhard: Danke für den Hinweis „Georgien“. Ich habe dies nun noch in den Artikel eingebaut.
Gerhard Lichtenauer,
26.03.2011, 10:57
@Christiane, das wird hier nicht der Fall sein. Es sind Asylsuchende aus Georgien, die über Litauen in den EU-Raum gekommen sind und dorthin zwecks Asylverfahren zurückverwiesen werden. Das dürfte ja alles nach (zweifelhafter) Gesetzeslage und int. Vereinbarungen exekutiert worden sein.
Die möglicherweise strafrechtliche Relevanz und Brisanz besteht in dem Hinwegsetzen der „abwesenden“ BeamtInnen der Bezirksbehörde gegenüber dem vor Ort bei den in Not befindlichen Patientinnen anwesenden Notfallmediziner.
Gertrude Sladek,
26.03.2011, 10:13
Um mir nicht auch noch den Ruf einer Person einzufahren, die ein Problem mit weiblichen Medizinern hat, nur noch zur Klarstellung gerecchterweise: Ich kenne auch sehrwohl sehr verantwortungsbewusste und im selben Maße gute weibliche Mediziner. daher: Man sollte sich der Psyche jener weiblichen Ausrichtung annehmen, die für alles vor nichts zurückschreckt.
Charlotte,
26.03.2011, 10:12
Andere wiederum werden gegen ihren Willen festgehalten:
Martin Ladstätter
Mein Lesetipp: Die Facebook-Seite einer Frau, die im „Haus der Barmherzigkeit“ wohnen muss – ja muss. Gegen ihren ausdrücklichen Willen wird sie dort (fest)gehaleten. Nehmt Euch 10 Minuten Zeit und schaut Euch das unbedingt an:
https://www.facebook.com/profile.php?id=100001093307967
Gertrude Sladek,
26.03.2011, 09:58
Man sollte sich einmal der Psyche speziell weiblicher Mediziner annehmen: Unvorstellbar, das Madamchen, ferngesteuert, fremdinstrumentalisiert oder ganz einfach aus sich selbst schon so verdorben und selbstherrlich:
Statt der Einschätzung des Notarztes zu folgen „traf die von der BH Baden eigens geschickte Ärztin aus dem Lager Traiskirchen ein, die keine Untersuchungen durchführte sondern probierte, die Mutter zu einer Überstellung zu bewegen“.
Dr. Heinz Zimper sollte etwas sehr Wesentliches nicht vergessen: Er kam mit nichts in diese Welt und er wird diese Welt ebenfalls – wie wir alle – mit NICHTS wieder verlassen.
Charlotte,
26.03.2011, 08:32
Wir sind in NÖ, was will man da besseres erwarten? Aus einem Leserbrief zu einem Standard Artikel:
Das kranke Land an der Donau
Nirgendwo in Österreich haben die BügerInnen soviel Angst vor der Politik wie in NÖ, nirgendwo kriecht und buckelt man tiefer. Das ganze Land ist von Knechtschaft und Unterwürfigkeit durchzogen. Erwin Pröll ist sicher der undemokratischte aller Landesfürsten und hat stets versucht aus seinem provenziellen St Pölten die ganze Republik zu regieren, sei es auch nur mit Bremspolitik, egoistischer Besserwisserei und korrupten Postenschacher. Pröll hat die politische Kultur in Nö abgeschafft.
http://derstandard.at/1297821302073/Blog-KrisenFrey-Strasser-und-der-niederoesterreichische-Sumpf?_blogGroup=1
… das hat jetzt zwar nicht direkt mit dieser skandalösen Abhandlung dieser Familie zu tun, aber es sind eben die Auswüchse der NÖ – Denke von „ist das jemand oder nicht“? Wer´s glaubt oder nicht, ich wurde einmal von einer NÖ Landesbeamtin am Telefon gefragt, ob ich „Jemand“ sei, weil ich einen original gedruckten Gesetzestext anforderte …
Christiane,
26.03.2011, 02:29
Kann es sein, dass es Österreich so eilig mit der Abschiebung hat, weil die Familie ab 30.4.2011 sowieso das Recht hätte, sich in Österreich aufzuhalten? Dann endet doch die Übergangsregelung für EU-Bürger aus Litauen: http://www.ams.at/sfa/14103.html Oder verstehe ich etwas falsch?
Gerhard Lichtenauer,
25.03.2011, 19:10
Auf die Journalistenfrage, wieso die Abschiebung der schwerbehinderten Ani nicht besser vorbereitet wurde von der BH Baden, antwortete der Bezirkshauptmann Dr. Heinz Zimper (ÖVP): „Na, die sind ohne was hereingekommen, dann können wirs auch so abschieben!“ (Quelle: Verein Purple Sheep, Facebook).
Die in Niederösterreich amtlichen Menschlichkeitsdefizite und Menschenrechtsignoranz kennen offensichtlich überhaupt keine Schamgrenzen mehr. Pragmatisierte Schreibtisch-Untäter müssen zur Verantwortung und aus dem Parteienverkehr gezogen werden.