Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich kritisiert populäres Webportal HEROLD

Suchdienst HEROLD für blinde und sehbehinderte Menschen nicht barrierefrei nutzbar.

HEROLD - Digitales, was du brauchst
HEROLD

Nicht alle Webseiten sind auch für alle Menschen barrierefrei zugänglich. Mit diesem Problem sind blinde und sehbehinderte Personen seit über einem Jahr konfrontiert, wenn sie das online Portal www.herold.at nutzen wollen. Denn die österreichweit führende Seite, die das Suchen und Finden von Adressen, Rufnummern und Unternehmen ermöglichen soll, ist nicht barrierefrei.

Blinde und sehbehinderte Menschen, die das Internet mit Programmen wie Screenreadern (Bildschirminformation wird durch Sprachausgabe und/oder Brailleschrift vermittelt) und ohne Maus navigieren, können den umfangreichen Dienst des Webportals nicht nutzen, weil dies durch digitale Barrieren verhindert wird.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) machte das Unternehmen schon im August 2022 auf das Problem aufmerksam und hakte seit damals nach, wie es um die Verbesserung der Seite stehe. Bis jetzt wurden aber keine konkreten Lösungsansätze präsentiert. Blinde und sehbehinderte Menschen sind von der Nutzung des beliebten Webportals also weiterhin ausgeschlossen.

Es ist unverständlich, weshalb die HEROLD Business Data GmbH, die sich als Spezialist für digitale Medien und Marketing-Services positioniert, Inklusion außer Acht lässt. Fielen die Barrieren, würde das Webportal eine wichtige Anlaufstelle des Suchens, Findens und Vernetzens für alle Nutzer:innen bedeuten. So aber werden über 300.000 Österreicher:innen aufgrund fehlender digitaler Barrierefreiheit von der Nutzung ausgeschlossen.

Der BSVÖ bedauert diesen Zustand sehr und kritisiert das fehlende Problembewusstsein. Ein barrierefreies Webportal würde in diesem Fall nicht nur mehr zufriedene Kund:innen für herold.at bedeuten, sondern auch gelebte Inklusion.

Siehe auch BSVÖ-Artikel

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4 Kommentare

  • Ergänzend zu dem, was hier schon geschrieben wurde: Der Blindenverband könnte auch darauf verweisen, dass allen Firmen, die Herold dafür bezahlen um dort vertreten zu sein 300.000 potentielle Kund:innen entgehen. Das wäre zeitgemeäß und wirkt wahrscheinlich schneller als um Verständnis zu werben.

  • @Orangenbaum @Klaudia Karoliny Ich kann mich Ihren beiden Kommentaren nur anschließen. Auf Rechtsvorschriften zu verweisen, die im gegenständlichen Fall nicht anwendbar sind und dann auf die Möglichkeit zur Schlichtung nach § 14 BGStG nicht zu verweisen ist Falschinformation. Darüber hinaus stellt sich die Frage, weshalb der Blindenverband gegenüber Herold nach Barrierefreiheit bettelt, obwohl die Rechtslage eindeutig ist? Dies vermittelt ein Behindertenbild des 19ten Jahrhunderts: Almosen statt Rechte.

  • Das inhaltslose Geseier des ÖBSV trägt nicht gerade zur Problemlösung bei.
    Warum wird überhaupt auf das WZG verlinkt? Ist in dem Fall nicht anwendbar.
    Außerdem scheint er davon auszugehen, dass nicht betroffene und technische Laien den Artikel lesen. Darin fehlt nämlich erstens für Betroffene die Hilfestellung zur Selbsthilfe (Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Welche barrierefreien Alternativen gibt es?) Und zweitens fehlt für den Anbieter die Verlinkung auf die WCAG.

  • Wie wäre es mit schlichten?