Broschüre: Erwachsenenschutzgesetz im Justizministerium vorgestellt

Das Sachwalterrecht gilt nur noch bis 30. Juni 2018. Dann kommt ein neues Gesetz. Am 6. März 2018 gab es dazu eine Veranstaltung im Justizministerium.

Broschüre zum Erwachsenenschutzgesetz
Justizministerium

Viele Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter waren dabei. Peter Barth vom Justizministerium hat erklärt, warum es ein neues Gesetz gibt und wer dabei mitgeholfen hat. Herr Barth hat auch erklärt, was im Gesetz steht.

Es haben ganz viele Menschen mitgeholfen, die selbst einen Sachwalter oder eine Sachwalterin haben.

Bei der Veranstaltung haben sich alle angestrengt, dass sie in Leichter Sprache sprechen. Alle Menschen sollen verstehen, was im Gesetz steht.

Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer freuen sich über das neue Gesetz.

Sie sind aber auch zornig, weil manche Politiker gesagt haben: Es ist nicht sicher, ob es genug Geld für das Gesetz gibt. Deshalb wollten die Politiker das Gesetz zuerst nicht haben. Sie haben gesagt: Das Gesetz kann es vielleicht erst später geben.

Viele Menschen haben aber gesagt: Das Gesetz muss es jetzt geben. Sie haben für das Gesetz gekämpft und es geschafft.

Herr Barth und seine Mitarbeiterin haben gesagt: Das Gesetz ist sehr wichtig!

Die Menschen sollen selbst entscheiden. Sie sollen dafür Unterstützung bekommen.

Dann brauchen sie selten eine Vertreterin oder einen Vertreter, die oder der für sie entscheidet.

Im Erwachsenenschutzgesetz stehen viele unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten.

Es gibt immer eine genaue Prüfung: Was braucht die Person? Was ist für die Person notwendig?

Das Justizministerium hat ein Heft über das Gesetz geschrieben. Das Heft gibt es in Leichter Sprache. Zu dem Heft gibt es auch eine App. In der App stehen Beispiele, wie das Gesetz funktioniert. Bei der Veranstaltung hat es auch eine Zusammenfassung in Bildern gegeben.

www.bmvrdj.gv.at/erwachsenenschutz

Was macht das Justizministerium, damit alle das Gesetz kennenlernen?

Das Gesetz ist für viele Menschen wichtig: zum Beispiel für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, für Ärztinnen und Ärzte, für Richterinnen und Richter. Das Justizministerium wird überall in Österreich Schulungen machen.

Es ist auch wichtig, dass die Menschen Leichte Sprache lernen. Nur so können sie das Gesetz erklären. Sie müssen auch erst lernen, Menschen mit Behinderungen etwas zuzutrauen, meint Herr Barth. Das wird sicher spannend!

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Ein Kommentar

  • Das Erwachsenenschutzgesetz ist ein Menschenrecht!

    Jeder Mensch hat ein Recht auf individuelle Unterstützung.

    Sobald dieses Gesetz in Kraft ist, so ist die Theorie auch in die Praxis umzusetzen, weil gerade die Praxis sieht in der Regel ganz anders aus.

    Jeder Mensch soll so sein wie er ist, solange er sich nicht selbst und keinen anderen schadet.

    Jeder Mensch soll das Leisten, was ihm möglich ist.

    Menschen mit besonderen Bedürfnissen haben ein Recht auf Respekt und Rücksicht.