Behindertenanwalt Erwin Buchinger bewertet in einem Presse-Interview am 26. Dezember 2012 zuletzt vorgestellte Reformpläne im Bereich Pflege.

„Für die Leute am wichtigsten wäre eine Valorisierung des Pflegegeldes“, stellt er im Gespräch unmissverständlich klar.
Was bisher in dem Bereich Pflege an Reformideen präsentiert wurde ist für ihn „sicher kein großer Wurf“ sondern spiegle vielmehr „das Elend der politischen Situation“ wider.
Erhöhter Kündigungsschutz
Anfang 2011 wurde der erhöhte Kündigungsschutz für behinderte Menschen geändert. Nicht mehr nach 6 Monaten, sondern erst nach 4 Jahren tritt dieser in Kraft.
„Die Signale, die ich als Behindertenanwalt bekomme, zeigen, dass sich die Beschäftigungssituation für Behinderte durch die Ausdünnung des Kündigungsschutzes nicht verbessert hat“, hält Buchinger fest und regt eine Evaluierung durch das Sozialministerium an.