Dieser kann erst ab 1. Jänner 1997 durchgesetzt werden.
Das am 1. Juli 1993 in Kraft tretende Bundespflegegeldgesetz beinhaltet einiges „Dynamit“ aus rechtlicher Sicht und angesichts der Verträglichkeit mit der Bundesverfassung, stellte Johann Huberger, Richter des Oberlandesgerichtes für Zivilrechtssachen in Wien, anläßlich einer AK-Tagung über Pflegesicherung fest.
Doch der Rechtsanspruch für die Stufen 3 bis 7 fehlt. Dieser kann erst ab 1. Jänner 1997 durchgesetzt werden.
Dieser Zustand sei eigentlich untragbar, zitiiert ihn die Wiener Zeitung am 25.5.93.