Bundespflegegeldgesetz soll verändert werden

Bis 2. Februar 2004 ist ein Gesetzesentwurf des Sozialministeriums zur Novellierung des Bundespflegegeldgesetzes in Begutachtung.

Bundesgesetzblatt
BIZEPS

Die wesentlichen Inhalte dieses Novellierungsvorschlages zum österreichischen Bundespflegegeldgesetz sind die „Errichtung einer Pflegeanwaltschaft“ beim Sozialministerium als Beschwerdestelle für Bundespflegegeldbezieher sowie die „laufende Valorisierung“ des Bundespflegegeldes ab 1. Jänner 2005.

Die Pflegeanwaltschaft soll aus drei Pflegeanwälten (gewählt für drei Jahre) zusammengesetzt werden, wobei je ein Pflegeanwalt auf Vorschlag der ÖAR und des Vereins Österreichischer Seniorenrat vom Sozialminister bestellt werden soll.

Die Pflegeanwaltschaft soll im wesentlichen Beschwerden betreffend die Erbringung der Pflege in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie durch ambulante Dienste oder private Pflegepersonen behandeln und damit als Beschwerdestelle bei Pflegemissständen, Pflegemängeln, Unterversorgungen oder Verwahrlosungen dienen.

Die Pflegeanwaltschaft soll ihre Tätigkeit in einem Jahresbericht für den Sozialminister und den Arbeitskreis Pflegevorsorge dokumentieren und als Sachverständigengremium am Arbeitskreis Pflegevorsorge teilnehmen. Bei ihren Aufgaben soll die Pflegeanwaltschaft durch die Landesstellen des Bundessozialamtes unterstützt werden und im Sozialministerium ein Büro erhalten.

Mit Wirkung ab 1.1.2005 soll eine Valorisierung des Bundespflegegeldes erfolgen, und zwar ab diesem Stichtag alljährlich mit dem Anpassungsfaktor nach § 108 ASVG.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich