CDU Ruhr verabschiedete Antrag zu Werkstatt-Skandal

Der Skandal um die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in Duisburg löst aus Sicht der CDU Ruhr im Hinblick auf die betroffenen Menschen mit Behinderungen nicht nur politische und gesellschaftliche Fragen aus, sondern macht auch politischen und gesellschaftlichen Handlungsbedarf deutlich.

Hubert Hüppe
CDU

Das machte die CDU Ruhr in ihrem Beschluss zu einem von Hubert Hüppe eingebrachten Initiativantrag bei ihrem Parteitag am 8. September 2018 in Hattingen deutlich. Wie den Medien zu entnehmen war, hat die Geschäftsführerin der WfbM ein Jahresgehalt von 376.000 Euro erhalten, ohne dass dies von Behörden oder Trägern beanstandet wurde.

Das Gehalt wurde nicht in einem freien Wirtschaftsunternehmen, sondern in einer aus öffentlichen Mitteln finanzierten, gemeinnützigen, steuerbegünstigten Reha-Einrichtung gezahlt – zu Lasten der Werkstattbeschäftigten. Sie erhalten nur ein Entgelt von 80 Euro, haben aber Anspruch auf einen Steigerungsbetrag aus den Erlösen, dem sogenannten Arbeitsergebnis.

Bis heute hat sich weder die Werkstatt selbst noch haben sich die Träger, also die Stadt Duisburg, die Lebenshilfe Duisburg und der Verein für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen Duisburg bei den Betroffenen behinderten Beschäftigten dafür entschuldigt, kritisiert der Initiator des Inititiativantrages Hubert Hüppe.

„Die Werkstattleiterin hat ihr Gehalt mit erreichten Steigerungen bei Einnahmen, Umsätzen und der Anzahl der beschäftigten Menschen mit Behinderungen gerechtfertigt. Das wirft die Frage auf, ob der eigentliche und gesetzliche Auftrag der Werkstätten, nämlich die Qualifizierung der Beschäftigten und die Weiterentwicklung ihrer Persönlichkeit, um möglichst einen Übergang in den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen, noch eine Rolle spielt“, heißt es in dem gefassten Beschluss der CDU Ruhr.

Die CDU Ruhr, die 14 CDU Kreisverbände des Ruhrgebietes, zu denen auch Duisburg gehört, leitet daraus in ihrem Beschluss folgende Forderungen ab:

  • Die Träger der WfbM Duisburg werden aufgefordert, sich bei den Werkstattbeschäftigten zu entschuldigen und sie gegebenenfalls für entgangenes Entgelt zu entschädigen.
  • Die Träger von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen werden aufgefordert, für Transparenz hinsichtlich der Finanzen zu sorgen. Werkstätten, die öffentlich Mittel erhalten, müssen verpflichtet werden, auch Informationen über die Höhe von Vergütungen an die Wirtschafts- und Verwaltungsgremien, sowie die Kostenträger weiterzugeben.
  • Die Kostenträger werden aufgefordert, die Finanzen von Einrichtungen der Behindertenhilfe stärker zu prüfen.
  • Der Bundestag wird aufgefordert, das Vertragsrecht im Bundesteilhabegesetz (SGB IX) so zu ändern, dass auch ein anlassloses Prüfungsrecht in Bezug auf die Finanzen jederzeit möglich ist.
  • Die Kostenträger werden aufgefordert, die Qualität der Einrichtung hinsichtlich der Mittelverwendung und ihres gesetzlichen Rehabilitationsauftrages zu prüfen. Bei Nichterfüllung der Vorgaben sind Mittel zu kürzen bzw. entsprechende Verträge aufzukündigen.
  • Anreize für Übergänge in den ersten Arbeitsmarkt für Einrichtungen, die erfolgreich ihrem Auftrag nachkommen, sollten überprüft werden. Es darf nicht sein, dass der Verbleib in der WfbM oder die Beschäftigung auf einem Außenarbeitsplatz in einer trägereigenen Einrichtung lukrativer sind, als die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt.
  • Die Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird aufgefordert, umgehend eine Evaluierung der Kosten und des Reha-Erfolges von WfbMs durchzuführen.
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