47. Woche 2025 – Eingang zur Interspar Filiale
Dieses Foto des einzigen barrierefreien Eingangs beim INTERSPAR Meidling Niederhofstraße, der durch Fahrräder verstellt ist, steht stellvertretend für die vielen …
Ergebnisse der Armutsforschung belegen, dass Menschen mit Beeinträchtigung im Wohlfahrtsstaat Österreich einem hohen Risiko ausgesetzt sind unter die Armutsgrenze zu rutschen oder sogar von manifester Armut betroffen zu sein.
Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung formulierte schon vor Jahren zu Recht, dass Menschen mit Beeinträchtigung nicht behindert sind, sondern (von der Gesellschaft) behindert werden. Auch im Bereich Einkommen spiegelt sich diese Sichtweise wider.
Der Anteil armutsgefährdeter Menschen in Österreich liegt laut Statistik Austria (EU-SILC) bei knapp über 14 Prozent, das sind rund 1,2 Millionen Menschen in Einkommensarmut. Ohne Transferleistungen (Beihilfen, Sozialleistungen, Förderungen) würde der Prozentsatz österreichweit auf unglaubliche 44 Prozent einkommensarmer Menschen hinaufschnellen.
Die EU-SILC-Daten weisen für die „Risikogruppe“ der Menschen mit Behinderungen mit 16 % eine noch höhere Armutsgefährdung als die Gesamtbevölkerung aus.
Manifeste Armut, die sich durch dauerhafte Ausgrenzung und Einkommensarmut definiert, zeigt die Notlage noch dramatischer: Rund 5 Prozent der österreichischen Bevölkerung müssen unter den Bedingungen manifester Armut ihr Leben meistern. Menschen mit Behinderungen sind mehr als doppelt so oft betroffen: bei rund 11 % bzw. 93.000 Menschen mit Beeinträchtigung besteht sowohl Einkommensarmut als auch Deprivation, also finanzielle Notlage und soziale Ausgrenzung.
In EU-Statistiken wird manifeste Armut als „erheblich materiell depriviert“ ausgewiesen und geringfügig anders erhoben, sodass sich niedrigere Zahlen ergeben, außer bei der Gruppe der Menschen mit Behinderungen. Hier ergeben sich statistisch sogar 103.000 Personen und mit 12 % eine dreifach höhere Gefährdung als beim Bevölkerungsdurchschnitt.
Statistische Erhebungen können die vielfältigen Facetten der Lebenssituationen nur vereinfacht und damit indifferent abbilden. So besteht auch eine gemeinsame Schnittmenge mit weiteren „Risikogruppen“, z.B. Menschen mit Pflegebedarf oder Alleinerziehende. Damit lässt sich vermuten, dass die Anzahl der von Einkommensarmut betroffenen Menschen mit Beeinträchtigung noch höher ist.
Wie wichtig gerade für diese „Risikogruppe“ die Transferleistungen sind, um Armutsgefährdung zu miniminieren, zeigen die Erfahrungen im Sozial- und Beratungsbereich.
Beispielsweise können mit dem – mühsam erkämpften – Pflegegeld, private Unterstützungen zugekauft und weitere Ausgrenzung verhindert werden. Oder es wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde eine Unterstützungsleistung (Behindertengesetz, Sozialhilfe) beantragt.
Bei manchen Leistungen ist das Pflegegeld sogar Voraussetzung für eine Kostenübernahme, zum Beispiel bei stationären Einrichtungen, bei einigen mobilen Betreuungsangeboten und bei Persönlicher Assistenz. Ohne Pflegegeld, das zumeist bis auf ein kleines Taschengeld eingesetzt werden muss, könnten die notwendigen Hilfen nicht finanziert, organisiert oder beantragt werden. Hier hilft die Transferleistung manifester Armut zu vermeiden.
Wenn beispielsweise bei betreutem Wohnen die vorgeschriebene Eigenleistung nur mehr ein Taschengeld übrig lässt, dann ergibt sich ein Zwiespalt: Gut, dass es die Hilfestellung – Beispiel Betreuung – gibt, schlecht, dass die Selbstständigkeit durch den minimalen finanziellen Spielraum (Taschengeld 44,30) sehr eingeschränkt wird. Manchmal wird daher die Transferleistung als nicht ausreichend zu beurteilen sein. Oder die Eigenleistung als überschießend.
Im Bereich stationärer Betreuung wird neben dem Pflegegeld auch das Einkommen bei Eigenleistung herangezogen. Bis zu 80 Prozent der Einkünfte müssen an den Sozialhilfeträger abgeliefert werden. Im Regelfall verbleibt dann nur mehr ein geringes Taschengeld. Menschen mit umfassendem Pflege- und Betreuungsbedarf, die in einer Einrichtung leben, haben damit überwiegend nur mehr 218 pro Monat zur Verfügung, um die Kosten für private Hygieneartikel, Friseur, Fahrtkosten, Kleiderkauf oder einen Kaffeehausbesuch zu bestreiten. Sonderausgaben sind dann nicht mehr möglich.
Menschen in stationären Einrichtungen sind sehr oft von manifester Armut betroffen, werden aber in den EU-SILC-Statistiken nicht entsprechend hervorgehoben.
Sowohl die Armut in Einrichtungen als auch die überdurchschnittliche Armutsgefährdung von Menschen mit Beeinträchtigung müssen deutlicher aufgezeigt und engagiert bekämpft werden.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Dieses Foto des einzigen barrierefreien Eingangs beim INTERSPAR Meidling Niederhofstraße, der durch Fahrräder verstellt ist, steht stellvertretend für die vielen …