Das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung 2003 hat soeben begonnen!

Die Europäische Union erklärte das Jahr 2003 zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung. Aus diesem Anlass lud die EU-Kommisarin Anna Diamantopoulou mit ihrem Aufruf "Get on Bord" alle Menschen ein, sich aktiv daran zu beteiligen.

EU-Jahr von Menschen mit Behinderungen
Europäische Union

Wenn es nach der Europäischen Kommission geht, soll sich im Jahr 2003 alles um den Themenbereich Behinderung drehen. Insbesondere Sensibilisierung, Eingliederung, Antidiskriminierung und gute Praktiken sollen laut den offiziellen Statements der EU den Schwerpunkt der Aktivitäten bilden. Einen wesentlichen Aspekt stellt dabei die möglichst enge Zusammenarbeit der öffentlichen Einrichtungen und staatlichen Stellen (Regierungen/Gesetzgebungskörper/Behörden) mit den Menschen mit Behinderung und ihren Interessenvertretungen dar. Um einer breiten Öffentlichkeit die in diesem Jahr geplanten und durchgeführten Aktionen und Maßnahmen transparent zu machen hat die EU eine offizielle Website zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung eingerichtet: www.eypd.org.

Aber auch das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen präsentiert die österreichischen Wettbewerbe, Veranstaltungen und Aktionen zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung 2003 (EJMB), wie etwa den „Marsch“ durch Europa, auf einer eigenen Website: www.gleichanders.at.

Die Erwartungen der Menschen mit Behinderung und ihrer Interessenvertretungen in Österreich sind jedoch hoch und sehr zentral auf das Thema Behindertengleichstellung gerichtet, und das aus guten Gründen; haben sich doch im Nationalratswahlkampf alle politischen Parteien klar für die Schaffung eines österreichischen Behindertengleichstellungsgesetzes ausgesprochen. Die Interessenvertretungen der behinderten Menschen fordern daher klar und unmissverständlich, dass im Jahr 2003 eine Arbeitsgruppe seitens der künftigen Bundesregierung eingesetzt werden soll, die sich – unter massiver Beteiligung der behinderten ExpertInnen – mit der Erarbeitung eines solchen umfassenden Behindertengleichstellungsgesetzes beschäftigen möge. Zu dieser Thematik passend muss bis Dezember 2003 darüberhinaus die Richtlinie 78/2000/EG betreffend die Gleichbehandlung behinderter Menschen in Beschäftigung und Beruf auch in Österreich gesetzlich umgesetzt werden, wodurch mit den diskriminierenden Berufsverboten für behinderte Menschen in Österreich hoffentlich endgültig Schluss gemacht wird. Aber auch die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2002, die die Informations-Richtlinie 29/2001/EG in Österreich umsetzen und damit endlich eine Beseitigung der behindertendiskriminierenden Urheberrechtslage durch die Schaffung einer freien Werknutzung für behinderte Menschen bringen soll, steht im Jahr 2003 an.

Es wird also spannend. Nicht zuletzt wird die Erfüllung all dieser Erwartungen der Menschen mit Behinderung an das Jahr 2003 von der Bildung eines entsprechenden politischen Willens und der Erteilung zielgerichteter politischer Aufträge der künftigen Bundesregierung abhängen.

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