Das Leben als Frau mit Behinderungen ist gefährlich

Frauentag 08. März: UN-BRK verpflichtet zu Schutz von Frauen mit Behinderungen vor körperlicher, psychischer, sexualisierter und struktureller Gewalt.

Daniela Rammel
Monitoringausschuss

Artikel 6 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich dazu, sicherzustellen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen keinerlei Diskriminierung erfahren und in allen Lebensbereichen gleichgestellt sind. Artikel 16 der UN-BRK verpflichtet zu Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen, explizit für Frauen mit Behinderungen.

Im Jahr 2024 bleibt weiterhin Handlungsbedarf beim Schutz von Frauen mit Behinderungen bestehen. So fordert auch der UN-Fachausschuss den Staat Österreich auf Basis der UN-Staatenprüfung 2023 dazu auf, Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Österreich besser zu schützen.

Eine Vielzahl von Frauen mit Behinderungen erfährt im Verlauf ihres Lebens körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt. Dies belegt eine Studie des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie im Jahr 2019 eindrücklich. Insbesondere Frauen in betreuten Wohnformen sind einem erhöhten Gewaltrisiko ausgesetzt.

Trotz der Dringlichkeit dieser Problematik sind spezialisierte Angebote zur Gewaltprävention und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen mit Behinderungen in Österreich nach wie vor ungenügend.

Der Monitoringausschuss bemängelt, dass Expertinnen mit Behinderungen und Interessensvertretungen unzureichend in die Entwicklung des Gewaltschutzes einbezogen werden, was unter anderem dazu führt, dass zu wenig Ressourcen in den Schutz von Frauen mit Behinderungen fließen.

Daniela Rammel, Vorsitzteam des Unabhängigen Monitoringausschuss: „Für Frauen mit Behinderungen sind Gewalterfahrungen erschreckend normal. Die gesetzten Maßnahmen zum Gewaltschutz reichen nicht aus. Wenn eine Gewaltschutzeinrichtung einen stufenlosen Eingang hat, ist die Einrichtung noch lange nicht umfassend barrierefrei und zugänglich für alle Frauen mit Behinderungen. Dafür fehlt in Österreich nach wie vor das Bewusstsein. Es braucht tiefgreifende strukturelle Veränderungen zum Schutz von Frauen mit Behinderungen und flächendeckend barrierefreie Angebote.“

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