Ratgeber Persönliche Assistenz

Das Rad immer neu erfinden?

Persönliche Assistenz muss endlich österreichweit nach den gleichen Kritierien als gesetzliche Leistung festgeschrieben werden. Auf dem Weg dorthin probieren die Bundesländer unterschiedliche Modelle.

Manche Dinge werden an zwei Orten gleichzeitig „erfunden“. So etwas kann immer passieren. Unnötig ist es jedoch, wenn bestehende Lösungen immer und immer wieder „erfunden“ werden und niemand aus den Erfahrungen der anderen lernt.

Genau vor dieser Situation stehen viele Staaten – so auch Österreich. Hier wird in einzelnen Bundesländern „probiert“, wie Persönliche Assistenz als Leistung der Behindertenhilfe geregelt werden könnte.

Dieses „neu erfinden“ ist eine unnötige Fleißaufgabe, gibt es doch Staaten wie Dänemark oder Schweden, wo Persönliche Assistenz schon seit mehr als 10 Jahren als gesetzliche Leistung besteht.

Richtlinien liegen vor

Adolf Ratzka vom Independent Living Institute aus Schweden hat im Jahr 2004 die wesentlichen Erfahrungen des European Center for Excellence in Personal Assistance zusammengeschrieben und sie als „Model National Personal Assistance Policy“ – also „Richtlinien für eine beispielhafte nationale Gesetzgebung für persönliche Assistenz“ – niedergeschrieben.

Dank der Übersetzung des Zentrums für Selbstbestimmtes Leben in Zürich liegt das englische Dokument nun auch in einer deutschen Fassung vor.

In der Richtlinie sind die notwendigen Voraussetzungen für eine beispielhafte nationale Gesetzgebung zur Persönlichen Assistenz aufgezählt. Es wird detailliert auf Geldleistungen oder Bedarfsermittlung eingegangen und ein Rechtsanspruch gefordert. Ebenfalls enthalten sind Gedanken zu Verwendungsnachweisen, Beobachtungen und Einkommensunabhängigkeit.

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0 Kommentare

  • Diese Richtlinien sollten verpflichtende Lektüre für Sozialabteilungen sein. Ich möchte zu „Persönliche Assistenz“ für Menschen mit Lernschwierigkeiten einen Aspekt einbringen – die Diskrepanz von Selbstbestimmung bei schwerster Demenz, Cerebralparese, Wachkoma, oder anderen neuropathologisch bedingter intellektueller Behinderung. Die gesellschaftlichen Fortschritte, hin zu mehr Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen sind geprägt von den Bemühungen der Selbstbestimmt-Leben- Bewegung, welche hoffentlich in den nächsten Jahren zu ganz selbstverständlicher bedarfsgerechter persönlicher Assistenz (mit Rechtsanspruch und bundeseinheitlichen Bedingungen) führen wird.
    Dass sich Menschen mit schweren kognitiven Behinderungen in entsprechenden Initiativen wenig bis gar nicht einbringen können, liegt in der Natur der Sache. Dass den pflegenden nahestehenden Personen ebenfalls kaum Zeit und Kraft bliebt, sich in Lobby- Arbeit zu engagieren, ist ebenfalls verständlich. Dieser Umstand ist vielleicht der Grund, warum PA für Menschen mit Lernschwierigkeiten unterschiedlich beurteilt und länderweise auch verschieden gehandhabt wird.
    Wenn jedoch von Gleichbehandlungsrechten, unabhängig von der Behinderung, ausgegangen wird, und jemand als gesetzlicher Vertreter, Obsorge-Betrauter bzw. Sachwalter, in idealerweise bester Kenntnis der Bedürfnisse des Betroffenen, als Sprachrohr diese „Selbstbestimmung“ zum Wohl des Bedürftigen wahrnimmt, muss dies als der „Selbstbestimmung im engeren Sinn“ gleichzuachtende „Vertretung in der Eigenverantwortung“ gewertet werden. Jede andere Überlegung oder Schlussfolgerung würde weiterhin Diskriminierung von „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ fortschreiben und ist aus meiner Sicht auf das entschiedenste abzulehnen. In den Richtlinien von Adolf Ratzka kommt mir das etwas zu kurz, auf Seite 4 und 5 sind jedoch Ansätze dieses Aspektes zu finden. Ich würde mich über andere Meinungen oder Bestätigung zu diesen Überlegungen freuen.

  • Wir werden auch eine bundeseinheitliche Lösung zustandebringen. Wir haben ja auch die Pflegevorsorge bundeseinheitlich geschafft. Was wir im österreichischen föderalistischen System schwer kriegen, ist ein Bundesgesetzes. Die Länder werden ziemlich giftig, wenn man an ihren Kompetenzen herumfummelt.

  • @nicolussi: ich glaube sie verwechseln hier die Arbeitsassistenz mit der Persönlichen Assistenz (am Arbeitsplatz).

  • lieber günther, ich schätze eure Arbeit in OÖ und die damit verbundene Vorreiterrolle sehr, aber in einem muss ich dir ganz energisch widersprechen: eine einheitliche bundesweite ganzheitliche Assistenzgesetzgebung IST das Ziel der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und daran arbeiten alle Beteiligten. es ist keine Illusion!
    herzliche grüsse, dorothea brozek, WAG


  • Es gibt ja eine bundesweite Regelung dazu. Dass von Bundesland zu Bundesland die Idee verschieden gelebt wird ist aus meiner Sicht der Praxis nur zuträglich – sofern die Standards der diesbezüglichen Bundesrichtlinie erfüllt sind. Verbesserungswürdig scheint mir die je nach Bundesland unterschiedliche Gewichtung der beruflichen Integration in den jeweiligen Landesgesetzen, die bundesweit zwischen Bund und Land einheitlich sein sollte.

  • Die Richtlinie könnte für uns, zumindest teilweise, wegweisend sein. Da wir aber wesentlich auf ein Landesgesetzgebung, die äußerst unterschiedlich ist, angewiesen sind, bleibt für Österreich eine einheitlich Gesetzgebung Illusion. Deshalb ist es notwendig, außergesetzlich Standards zur Persönlichen Assistenz festzuschreiben, an denen sich die Länder und Träger orientieren können.