Prozess beleuchtet mutmaßliche Verbrechen
„Die ‚Tätigkeit‘ (um es wertfrei zu formulieren) des einstigen NS-Arztes und viel beschäftigten Gutachters Heinrich Gross in der Wiener Euthanasieklinik „Am Spiegelgrund“ wird doch noch vor Gericht beleuchtet. Freilich auf einer anderen, als der (vor allem von Gross) erwarteten Schiene; nämlich in einem Medienprozess, den er selbst angestrengt hat. Bekanntlich wird der auf Eis liegende Mordprozess gegen den für verhandlungsunfähig erklärten 84-Jährigen wahrscheinlich nie mehr durchgeführt werden.“, berichtet der Kurier.
Den Hinterbliebenen der damaligen „Spiegelgrund-Kinder“ bleibt es somit untersagt, Gross öffentlich für einen „Mörder“ zu halten. Der Arzt will sich über Schilderungen von Angehörigen der Opfer „gekränkt“ haben, erläutert die Tageszeitung und führt weiter aus: Er bekam deshalb im Gerichtsauftrag vom ORF 30.000 S Entschädigung. Aber wie ist das mit den überlebenden „Spiegelgrund-Kindern“?
Der Wiener Presserichter Friedrich Forsthuber – so der Kurier – sieht darin zumindest keine „Verletzung der Unschuldsvermutung“. Denn die hier angesprochenen mutmaßlichen Verbrechen des Heinrich Gross sind längst verjährt. Vielmehr könnte die Berichterstattung durch „das Verbreiten unwahrer Tatsachen das Ansehen“ dieser Person „herabgesetzt“ haben.
Eine schlichte Ehrenbeleidigung, für deren Inhalt aber der Wahrheitsbeweis zulässig ist und bis Oktober auch angestrebt wird.