Groteske im Fall Gross: Der ORF hatte ein Opfer zu Wort kommen lassen, das behauptete, von Gross mißhandelt worden zu sein. Der NS-Arzt klagt wegen Verletzung der Unschuldsvermutung.
Es ist noch keine drei Wochen her, da attestierte ein Gerichtspsychiater Heinrich Gross Verhandlungsunfähigkeit.
Der von der Justiz jahrzehntelang hofierte Ex-Gerichtsgutachter und NS-Arzt sie wegen anhaltender Demenz nicht mehr in der Lage, seinem Prozeß zu folgen. Ein Mordverfahren sei nicht mehr fair, so die Begründung, berichtet der „Falter“.