So könnte man den "Zirkus" der Deutschen Bahn um die Heimfahrt von Michael Spörke kommentieren, denn dem Rollstuhlfahrer wurde nun in Weimar doch beim Umstieg nach Jena geholfen.
Ursprünglich war Michael Spörke aus Jena die Buchung der Rückfahrt von Kassel nach Jena von der Mobilitätszentrale der Deutschen Bahn verweigert worden, weil der Service für die Ein- und Ausstiegshilfe für Rollstuhlfahrer in Weimar um 19 Uhr Dienstende hat.
Der Anschlusszug nach Jena fährt jedoch um 19.04 Uhr in Weimar ab, so dass die Fahrt laut Aussage der Deutschen Bahn nicht möglich sei. Da Michael Spörke eine Dienstreise bestreiten musste, ließ er es darauf ankommen, was in Weimar passiert, denn es leuchtete ihm nicht ein, dass wegen 4 Minuten ein solcher Zirkus gemacht werde und ihm die Fahrt verweigert wurde.
Die Tatsache, dass er bereits bei seiner morgendlichen Hinfahrt nach Kassel erleben musste, dass kein Umstiegsservice am Bahnsteig in Weimar war und er demzufolge mit dem Zug weiter zum Umstieg nach Göttingen fahren musste, stimmte Michael Spörke bereits sehr ärgerlich.
Doch vor seiner Rückfahrt bekräftigte er sein Vorhaben, die Rückfahrt durchzusetzen. Hierfür hatte er sich bereits im Vorfeld mit einem Journalisten am Bahnsteig verabredet, der über diese Unflexibilität der Deutschen Bahn berichten wollte.
Nun teilte Michael Spörke den kobinet-nachrichten mit, dass der Umstieg in Weimar gegen alle vorigen Ankündigungen doch geglückt sei. Das Servicepersonal sei zwar atmosphärisch kühl, aber anwesend gewesen und hätte dem Rollstuhlfahrer in den Anschlusszug geholfen. Mittlerweile ist Michael Spörke wohlbehalten in Jena angekommen.
„Ich ärgere mich trotzdem unheimlich über dieses Vorgehen der Deutschen Bahn, denn dieser Ärger hat mich sehr viel Zeit und Nerven gekostet. Zudem kann es doch wohl nicht sein, dass wir Rollstuhlnutzer neuerdings ständig unsere Fahrten mit hohem Risiko durchfechten müssen. Denn die Alternative für mich wäre gewesen, dass ich in Weimar übernachten hätte müssen“, so Michael Spörke.
Interessant sei auch gewesen, dass noch eine zweite Rollstuhlnutzerin in den Zug nach Jena wollte, die ebenfalls nicht sehr freundlich behandelt wurde. Der erneute Vorfall von Servicemängeln werfe die Frage auf, ob es nicht an der Zeit sei, die Deutsche Bahn im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wegen Diskriminierung zu verklagen. Denn der Service der Deutschen Bahn ist allemal ein Massengeschäft und dass es sich um massive Diskriminierungen handle sei wohl unbestritten.
„Kein Nichtbehinderter würde so etwas mit sich machen lassen“, so Michael Spörke.