Deutschland: Behinderten-Skandalurteil

Zitate aus der Begründung des Urteils

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Eine Klage gegen einen Reiseveranstalter hatte eine Familie aus Flensburg angestrengt, die den Reisepreis ihrer einwöchigen Türkei-Urlaubsreise deshalb gemindert sehen wollte, weil der Anblick einer „Gruppe von 10 zum Teil an Rollstühle gebundene(n) Schwerstbehinderte(n)“ die an den Mahlzeiten im Speisesaal teilnahmen, „ekelerregend“ war und so „das Wohlbefinden der Kläger und ihrer Kinder“ beeinträchtigte, informiert die randschau 5/92.

Zitat aus der Begründung des Urteils (Amtsgericht Flensburg/BRD vom 11.10.92): „Der Kläger ihre kleinen Kinder konnten ihre Mahlzeiten im Hotel nicht unbeschwert genießen. Der unausweichliche Anblick der Behinderten auf engem Raum bei jeder Mahlzeit verursachte Ekel und erinnerte ständig in einem ungewöhnlich eindringlichen Maße an die Möglichkeit menschliches Leides. Solche Erlebnisse gehören nicht zu einem typischerweise erwarteten Urlaubsverlauf.“

Dieses Urteil ist ein Skandal und verachtet behinderter Menschen. (Der Reisepreis wurde um 10 % gemindert.)

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