Soll Benachteiligungsverbot (Artikel 3) im Grundgesetz mit Leben erfüllt werden.
VertreterInnen des Forums behinderter JuristInnen haben am 16. Februar 2000 dem Behindertenbeauftragten der deutschen Bundesregierung, Karl-Hermann Haack, einen Gesetzesentwurf für ein „Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung“ übergeben.
Damit soll das seit 1994 geltende Benachteiligungsverbot (Artikel 3) zugunsten behinderter Menschen im Grundgesetz mit Leben erfüllt werden.
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