Deutschland: Urteil Gartennutzung

Wir berichteten ausführlich, daß im Frühjahr ein Kölner Gericht entschied, daß eine Gruppe geistig behinderter Männer aus dem Kreis Düren/Deutschland sich nicht mehr jederzeit in ihrem Garten aufhalten darf, weil es dem Nachbarn nicht gefällt.

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Dieser fühlte sich durch die „Schreie“, das „Gebrüll“ und die „unartikulierten Laute“ seiner behinderten Nachbarn gestört.

Deshalb wurde der Träger der Wohngruppe dazu verurteilt, zu bestimmten Zeiten für Ruhe zu sorgen, was de facto ein Gartenverbot für die sieben geistig behinderten Männer bedeutet. Eine normale Gartennutzung ist damit nicht mehr möglich; – weil es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.

Ende Juni scheiterte der Versuch, das Kölner Urteil beim Bundesverfassungsgericht aufheben zu lassen. Die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerde aus formalen Gründen nicht an. Gegen das Urteil hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung am 16. Juli 1998 an Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth mehr als eine Viertel Million Protestunterschriften überreicht.

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