Die Niederlande als „Pionier“

Sterbehilfe auch für Kinder - aber nur mit Zustimmung der Eltern

Flagge Niederlande
Bandera de los Países Bajos von Elentir / CC BY-SA 2.0

Als erstes Land der Welt geben die Niederlande ihren Bürgern durch Gesetz die Möglichkeit, mit ärztlicher Sterbehilfe ihr Leben zu beenden, berichtet ORF-ON. Drei Jahrzehnte haben Politiker, Verbände und Bürger diskutiert, ob jeder das Recht erhalten soll, selbst über den aktiven Schritt aus diesem Leben zu entscheiden.

In den letzten Jahren war Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen geduldet worden. Die Grauzone soll nun verschwinden. „Unerträgliches Leid und Aussichtslosigkeit auf Heilung“ sollen die alleinigen Maßstäbe für zulässige Hilfestellung sein, aus dem Leben zu scheiden.

Lebensüberdruss und allein die Aussicht, nicht mehr auf würdige Weise dem Tod begegnen zu können, gelten nun – entgegen erster Absicht der Regierung – nicht mehr als rechtlich zulässige Gründe für aktive Sterbehilfe. Allerdings wird psychisches Leid anerkannt: Auch bei beginnender Alzheimer-Erkrankung soll der Patient nach der jetzigen Regelung Hilfe suchen dürfen.

Die von Kirchen sowie christlichen Parteien und Organisationen weiterhin abgelehnte Regelung verzichtet auch auf einen anderen Aspekt, der sehr kontroverse Stellungnahmen ausgelöst hatte: Ohne Zustimmung ihrer Eltern und der Ärzte sollen Kinder nicht mehr die Beendigung ihres Lebens beantragen dürfen. Zunächst hatte man geplant, schon Zwölfjährige entscheiden zu lassen.

Auch wenn das Gesetz im Gesetzbuch steht, wird in den Niederlanden die Euthanasie-Debatte nicht enden.

In Pressekommentaren wird davor gewarnt, dass die rechtliche Regelung auf Dauer in eine Art „praktische Alternative für eine mühsam gewordene Existenz“ abgleiten könnte. Das unabhängige „Algemeen Dagblad“ mahnte die Verantwortlichen noch am Dienstag: „Wenn die Gesellschaft Platz für Euthanasie schafft, enthebt es sie nicht von der Pflicht, weiter für jene zu sorgen, die der Fürsorge bedürfen.“

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