7. Woche 2026 – Zeigetafel bei Kinderspielplatz
Bei diesem Kinderspielplatz in Darwin, Australien gibt es eine große Zeigetafel mit Symbolen für Kinder. Mit der Tafel können Kindern …
ARBÖ-Appell an mehr Gesetztestreue vor langen Einkaufssamstagen
Drei von fünf Behinderten-Parkplätze sind von Nicht-Behinderten blockiert. Dieses alarmierende Ergebnis hat eine empirische Stichprobe des ARBÖ in Wien und Niederösterreich ergeben. „Auch wer sich unberechtigterweise nur kurz draufstellt, bricht das Gesetz“, gibt ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl zu bedenken. Der ARBÖ apelliert an die Autofahrer, generell mehr Rücksicht auf Autofahrer mit Körperbehinderung zu nehmen, speziell an den langen Einkaufssamstagen vor Weihnachten.
„Der Missbrauch von Behindertenparkplätzen durch nicht berechtigte Fahrzeuge stellt für Autofahrer mit Körperbehinderung ein enormes Hindernis und damit das mit Abstand größte Ärgernis dar“, weiß der ARBÖ-Behindertenberater und Rollstuhlfahrer Roland Hirtl aus eigener Erfahrung sowie aus seiner Beratungspraxis. Auch eine Leserbefragung des ARBÖ-Klubjournals Freie Fahrt und die aktuelle Stichprobe bestätigen das.
In einer gemeinsamen Aktion von ORF („Gut beraten Österreich“), dem Behinderten-Ombudsmann der Niederösterreichischen Nachrichten (NÖN), Günther La Garde und dem ARBÖ soll erreicht werden, dass auf den eigens dafür reservierten Parkplätzen tatsächlich nur die speziell berechtigten Fahrzeuge parken.
Die Ausgangslage ist laut ARBÖ-Stichprobe, die im November in der Shopping City Süd (SCS) und in Wien (Mariahilferstrasse, Krottenbachstrasse) durchgeführt wurde, schlimmer als vermutet: 60 Prozent der Behinderten-Parkplätze sind falsch und nur 40 Prozent korrekt besetzt!. Aufhorchen lassen zwei Detail-Ergebnisse: die meisten Falschparker gibt es an Freitagen und es macht einen großen Unterschied, ob die Behinderten-Parkplätze rechtlich richtig ausgeschildert sind.
Bei der Falsch-Besetzung von Behindertenparkplätzen gibt es tageweise Schwankungen. Gerade an einkaufsstarken Tagen sind Behindertenparkplätze häufig von Nicht-Befugten verparkt, wobei die Situation – etwa in der SCS – besonders an den Freitagen drastisch ist.
Es macht einen großen Unterschied, ob die Behindertenparkplätze rechtlich richtig beschildert sind oder nicht. Ein rechtlich korrekter Behindertenparkplatz zeigt nicht nur einen stilisierten Rollstuhlfahrer in einem blauen Kreis, sondern ist auch noch mit einem „Halten- und Parken Verboten“-Schild ausgestattet. Wer hier ohne Behindertenausweis parkt, riskiert eine Strafe von mindestens 29 Euro und kann obendrein abgeschleppt werden, was sehr viel mehr kostet.
Vor manchen Einkaufs-Tempeln werden Behindertenparkplätze nur mit dem stilisierten Rollstuhlfahrer markiert, ohne das „Halten- und Parken Verboten“-Schild. „Das ist nur eine halbe Lösung, denn die Polizei kann hier nicht strafen“, bedauert Roland Hirtl. „Einkaufsketten, die für ihrer zahlenden Kundschaft mit Körperbehinderung ein Service bieten wollen, müssen rechtliche korrekt bezeichnete Behindertenparkplätze schaffen und nicht nur halbherzige Scheinlösungen.“
Für den ARBÖ-Behindertenberater ist es umgekehrt auch selbstverständlich, dass sich nur jene Autofahrer mit Behinderung in die reservierten Parkzonen stellen, die einen korrekten Behindertenausweis besitzen. Hirtl: „Behindertenausweis ist nicht Behindertenausweis. Nur wer einen Behindertenausweis nach § 29 b der Straßenverkehrsordnung besitzt und ihn gut sichtbar ins Fahrzeug legt, darf parken.“ Sonstige Behindertenausweise, wie sie manche Städte oder Gemeinden ausstellen, kommen dafür nicht in Frage.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Bei diesem Kinderspielplatz in Darwin, Australien gibt es eine große Zeigetafel mit Symbolen für Kinder. Mit der Tafel können Kindern …