Die aktuelle Debatte um ein Klonverbot wirft das Licht der Aufmerksamkeit auf einen alten Bekannten: Die Biomedizin-Konvention
Seit 1998 können Länder des Europarates die Biomedizin-Konvention (Europäische Konvention über Menschenrechte und Biomedizin) unterzeichnen. Bisher haben dies erst 19 der 40 Mitglieder des Europarates getan.
Österreich hat bekanntlich nicht unterzeichnet, weil die Konvention nur unzureichenden Schutz für Menschen bietet und die Behindertenbewegung diese mit der Petition „Nein zur Biomedizin-Konvention“ mehrfach und erfolgreich thematisierte.
Doch nun haben die Befürworter einer Unterzeichnung Aufwind. Die Konvention samt Zusatzprotokoll soll schnellstens unterzeichnet werden wird argumentiert, denn nur so könne das Klonen von Menschen verhindert werden.
Der Generalsekretär des Europarates und langjähriger Verfechter der Biomedizin, Dr. Walter Schwimmer, fordert alle Mitglieder auf der Konvention beizutreten damit Europa eine „klonfreie Zone“ werde.
Ob diese Eile wirklich angebracht ist, sollte genau hinterfragt werden. Ein angebliches Klonbaby darf nicht der Ausschlag sein, die berechtigten Bedenken gegen die Biomedizin-Konvention über Bord zu werfen.