Das e-Government-Gesetz hat am Dienstag den Ministerrat passiert. Kritik der Behindertenorganisationen bisher ignoriert.

Heute wurde im Ministerrat das e-Government-Gesetz beschlossen. Schon vor Wochen haben Behindertenorganisationen auf fehlende Regelungen für behinderte Menschen hingewiesen. (siehe: Entwurf eines e-Government-Gesetzes diskriminiert)
Eine Reihe von Behördenwegen soll damit ab dem nächsten Jahr per Internet erledigt werden können. Der Bürger benötigt dazu eine Chipkarte – genannt Bürgerkarte.
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel sprach nach dem Ministerrat von einem „europaweiten Vorzeigegesetz“ und der „juristischen Geburt der Bürgerkarte“.
Nun wird die Gesetzesvorlage dem Parlament zugeführt. Das Gesetz soll am 1. Jänner 2004 in Kraft treten.
meia,
31.10.2003, 15:27
Am nun aktuellen lautendem Text des Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), der 1997 vom Nationalrat beschlossen wurde, hat sich ja nichts geändert und ein wirksames Gleichstellungsgesetz wurde ja schon lange versprochen. Tatsache ist, daß sich seit 1997 vieles zu ungunsten Betroffener verändert hat. Auch ein Umdenken der regierenden Politiker im Europäischen Jahr für Menschen mit Behindinderung scheint noch nicht stattgefunden zu haben. Lippenbekenntnisse.
Martin Ladstätter,
29.10.2003, 17:53
Der Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) lautet nun: „Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“
Weitere Informationen: http://www.gleichstellung.at
Corinna Mileder,
29.10.2003, 00:25
Ich studiere politikwissenschaft, aus diesen Gründen besonderes Interesse … bezug auf behindertenpolitik, Art 7 B-VG bitte um mehr Informationen wenn möglich.