e-Government in Österreich

E-Government: Rechte, Pflichten und Prognosen

Unter diesem Titel beleuchtete Mag. Michaela Braunreiter von MAIN_Medienarbeit Integrativ die Arbeiten zur Erfüllung des e-Governmentgesetzes und die darin geforderte Barrierefreiheit von Internetangeboten öffentlicher Stellen.

Das Gesetz, welches seit dem Jahr 2004 in Kraft ist, fordert, dass Interenteauftritte „spätestens bis 1. Jänner 2008 so gestaltet sind, dass internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden“.

„Einige Ministerien und wenige Gemeinden, sowie der virtuelle Amtshelfer haben ihren Webauftritt schon barrierearm umgestaltet“, erläutert Braunreiter im MAIN-Blog und führt aus: „Doch bleibt für viele Behörden und Gemeinden bis Anfang Jänner noch einiges zu tun, um auch Menschen mit Behinderungen Amtswege zu ersparen.“

Zusätzlich aufgebürdete Last

In Gesprächen mit Behörden ortet Eva Papst von „accessible media“ bei vielen Verantwortlichen das Empfinden, Barrierefreiheit sei eine zusätzlich aufgebürdete Last, erzählt sie im MAIN-Blog und kritisiert, dass der Mehrwert der Barrierefreiheit oft nicht gesehen wird.

Deshalb ist die am häufigsten gestellte Frage: „Was müssen wir umsetzen, um die Mindeststandards zu erfüllen?“, so Papst.

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