Eingeständnis

Am 21. Oktober 1997 wurde vom Landtag das Wiener Veranstaltungsstättengesetz novelliert.

Wiener Gemeinderat und Landtag - Sitzungssaal
PID / Markus Wache

Im Rahmen dieser Änderung wurde erstmals festgehalten, daß Blindenführhunde in Veranstaltungsstätten mitgenommen werden dürfen.

Sehr interessant ist die Begründung zu einer weiteren Veränderung: „Bei der Umgestaltung des Apollo-Kinos wurde der § 30 Veranstaltungsstättengesetz insoferne umgangen, als der Bau als Zubau (und nicht als Umbau) deklariert wurde.“
So wurde der zweite Teil der Gesetzesnovelle begründet, in dem nun auch der Zubau erfaßt wurde.

Die Novelle wurde einstimmig angenommen und nun ist dokumentiert, daß den Abgeordneten bewußt ist, daß hier ein stadtnaher Betrieb gegen die Interessen der Betroffenen ein Gesetz umgangen hat.

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