Einigung auf EU Richtlinie zu barrierefreien Webseiten – Inklusive der Forderungen der Europäischen Blindenunion!

Durchbruch auf dem Weg zu barrierefrei nutzbaren Webseiten in der Europäischen Union

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In der Nacht vom 3. auf den 4. Mai 2016 einigten sich die Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission auf die erste EU-weite Regelung für barrierefreie Webseiten und Applikationen öffentlicher Stellen – ein Durchbruch insbesondere für blinde und sehbehinderte Nutzer!

Zentrale Punkte übernommen

Seit dem Jahr 2012 wird über die Richtlinie verhandelt und seit Beginn der Verhandlungen haben die europäischen Blinden- und Sehbehindertenorganisationen hart daran gearbeitet, ihren Forderungen Gehör zu verschaffen. Insbesondere die Inklusion von Applikationen, aber auch die Ausweitung der Richtlinie auf Intranet und Extranet Dienste sowie auf Dokumente die auf Webseiten zum Download bereitstehen, stießen lange auf großen Widerstand von Seiten einiger Mitgliedsstaaten.

Nun wurde die Richtlinie zur großen Freude aller Mitstreiter inklusive unserer Forderungen angenommen. Konkret beinhaltet der Text folgende Punkte:

  • Webseiten und mobile Apps öffentlicher Stellen mit geringen Ausnahmen (etwa Livestream)
  • Standards für barrierefreie Apps und Webseiten
  • die Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung und Berichterstattung durch die Mitgliedsstaaten.

Reaktionen

Andrus Ansip, Vizekommissionspräsident und verantwortlich für den Digitalen Binnenmarkt, begrüßte die Einigung mit folgenden Worten: 
“Zugang zum Internet soll für alle Menschen Realität werden. Millionen von Europäern diesen zu verweigern ist keine Option. Die Einigung dieser Nacht ist ein wichtiger Schritt zu einem Digitalen Binnenmarkt, bei dem es um die Beseitigung von Barrieren geht, damit alle Europäer die Vorteile der digitalen Welt genießen können.“

Günther H. Oettinger, Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, betonte: “Es ist nicht akzeptabel, dass Millionen von Europäern aus der digitalen Gesellschaft exkludiert werden. Die Einigung die wir erzielt haben wird sicherstellen, dass von jetzt an alle die gleichen Möglichkeiten haben, um die Vorteile des Internets und mobiler Apps zu genießen um so in größerem Ausmaß an der Gesellschaft zu partizipieren und ein unabhängigeres Leben zu führen.“

Und BSVÖ-Präsident Dr. Markus Wolf ist stolz auf „diesen großen Meilenstein, auf den der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich mit seinen Partnern in den letzten Jahren hingearbeitet hat. Damit kann nun europaweit eine weitere Barriere für blinde und sehbehinderte Menschen fallen!“

Nächste Schritte

Nach der Einigung muss der Text nun noch vom Europäischen Parlament und dem Rat formal genehmigt werden. Danach wird er im Rechtsjournal der EU veröffentlicht und tritt offiziell in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben dann 21 Monate Zeit um den Text in ihre nationalen Gesetzgebungen zu integrieren.

Quelle: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1654_de.htm

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