Elektroherden das Sprechen beibringen

Da viele Haushaltsgeräte gerade für blinde und sehbehinderte Menschen nicht barrierefrei sind, gibt es Unternehmen, die sich auf Verbesserung dieser Geräte spezialisieren.

Ein schwarzer Drehknopf mit 2 ertastbaren Ausbuchtungen auf einem Edelstahlhintergrund mit Symbolen eines Herdes.
feelware

In einer barrierefrei aufgerollt Radiosendung sprachen wir über das Thema Barrierefreiheit bei Haushaltsgeräten. Uns wurde dabei immer wieder von vielen neuen Haushaltgeräten erzählt die so entworfen sind, dass sie nur von gut sehenden Menschen bedient werden können.

Sprachausgabe für Herd

Die Firma feelware zum Beispiel arbeitet im Moment daran, ertastbare Drehknöpfe für Geräte zu entwickeln, die sprechen können und die aktuelle Einstellung wiedergeben. So soll es endlich wieder möglich sein, selbstständig zu kochen.

Dieses Video zeigt die Funktionsweise:

Barrierefreiheit erst im Nachhinein

So wichtig diese Hilfsmittel auch sind, derzeit sind blinde und sehbehinderte Menschen auf einige wenige Geräte beschränkt, weil die Mehrheit der Geräte nicht barrierefrei ist.

Wann werden auch in diesem Bereich gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit eingehalten und umgesetzt?

Eine wichtige Frage, die auch bleibt, stellte Susanne Buchner-Sabathy in unserer barrierefrei aufgerollt Radiosendung:

… und das andere ist wirklich die Frage, wie viel von dem Aufwand ein Mensch mit Behinderung selbst übernehmen muss. Ich meine, das Leben in einer Welt, die darauf ausgerichtet ist, dass man gut sieht und dass man sich über alle möglichen Hindernisse hinwegbewegen kann, ist an sich schon mühsam.

Und wieso soll ich jetzt das gleiche Geld wie ein Mensch ohne Behinderung für einen Herd zahlen und dann selbst noch den Aufwand haben, den so auszustatten, dass ich ihn zumindest eingeschränkt benutzen kann?

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9 Kommentare

  • Mir ist völlig unverständlich, warum der Blindenverband hier Werbung für eine bestimmte Firma betreibt (feelware), statt bereits auf dem Markt befindliche Produkte diverser Firmen zu analysieren, welche bereits mit Google Home oder Amazon Alexa bzw. mit entsprechenden Handyapps bedient werden können. Diese „früher habe ich ja auch nur an einem Knopf gedreht“-Mentalität ist irgendwo vor 20 Jahren stehen geblieben und legt ein gerüttelt Maß an Technikfeindlichkeit bloß, die verhindert, dass man ausgefeilte Geräte voll umfänglich bedienen kann und sich nicht nur auf das Notwendigste beschränken muss, wie dies viele Blinde jedoch offenbar gewohnt sind zu tun. Es wäre die Aufgabe der Organisationen zu prüfen, inwieweit die Apps sowie die gesamte Anwendung als barrierefrei zu bezeichnen ist, (so müssen derzeit zB gewisse Schritte am Herd mittels Touchscreen bestätigt werden, was die Barrierefreiheit in Frage stellt). dies wird jedoch gerade verabsäumt – für Stoff zu Jammern wird also auch in Zukunft gesorgt sein.

  • Es gibt eine internationale Arbeitsgruppe im DACH-Raum, die sich mit der Problematik der nicht bedienbaren Haushaltsgeräte beschäftigt. An dieser AG arbeitet der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband maßgeblich mit.

    • Sehr geehrte Frau Waba,

      mittlerweile befinden wir uns in EU und EWR, alte Nationalismen wie der bemühte DACH-Raum haben hier keine Relevanz, offensichtlich mangelt es beim Blindenverband an Sach- und Fachkenntnissen bzw. an einer entsprechenden Strategie.
      Das erbetteln von Insellösungen gehört der Vergangenheit an, es wäre wichtig, diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen – willkommen im 21sten Jahrhundert!

    • Liebe Volksgenossin Waba!

      Es erfüllt mich mit Freude, dass der Blindenverband den Zielen unserer Bewegung auch nach Jahrzehnten fanatisch die Treue gehalten hat, aber man kann nicht trennen, was zusammengehört.
      Trotzdem muss ich zugeben, dass ich beim letzten Besuch meines eigenen Dachraums einige Spinnweben entdeckte, der Zahn der Zeit geht auch hier nicht spurlos vorbei.

  • Es gab in der letzten Zeit durchaus Aussendungen der Blindenverbände zu diesem Thema, auch einen Auftritt in der Sendung „Konkret“. Aber die Art, wie die Botschaft dort vermittelt wird – „Nehmt doch Rücksicht auf die armen Blinden.“ Wird keinen Hersteller zu einer Veränderung motivieren. Es müsste darauf hingewiesen werden, dass es um Rechte geht. Aber was die Hersteller vor allem hören werden ist, dass es um Kaufentscheidungen, also ums Geschäft geht. Und die Zielgruppe umufasst auch die immer größer werdende Kundegruppe der älteren Menschen. Viele eher preiswerte No-Name-Produkte sind weit besser bedienbar , weil einfacher gestaltet, als die der sog. Qualitätsmarken. Um den Preis, den die verlangen, sollten sie auch mehr bieten.

  • Es nutzt zwar nichts sich gegenseitig „Versäumnisse“ an den Kragen zu werfen, aber mein Eindruck ist auch, dass sich die div. „Blinden- und Sehbehindertenorganisationen“ zu wenig um die Chancengleichheit und Gleichstellung für ihre Zielgruppe kümmern.

    • Es geht hier nicht um „Versäumnisse“, sondern Untätigkeit und in diesem Zusammenhang ist es von essentieller Bedeutung auf diese hinzuweisen.
      Anscheinend werden Sehbeeinträchtigte Personen nachwievor zur Dankbarkeit, Almosenempfängern und daraus resultierender Untätigkeit erzogen, damit muss Schluss sein.

  • Hier ist wieder festzustellen, dass es keine Organisationen gibt, die sich für die Belange Sehbeeinträchtigter Menschen einsetzen.
    Der Blindenverband, die Hilfsgemeinschaft für Blinde und Sehschwache und andere Organisationen sammeln zwar sehr eifrig Spenden, klagen sich bzgl. den Hinterlassenschaften Älterer Damen, Gleichberechtigung genießt aber anscheinend keinen Stellenwert.

  • Da diese Geräte nicht den Vorgaben des BGStG entsprechen ist es nicht nötig, den gleichen Preis zu bezahlen.
    Man schlichtet oder klagt sich einfach die Differenz für die Umrüstung von den Herstellern ein. Hier wäre ein Unterstützungsfond wichtig, der dies erleichtert und Herstellern die notwendige Ermutigung bringt.
    Gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit von Anfang an für Haushalts- und Sportgeräte ist natürlich ebenfalls erforderlich, allerdings mit Beseitigungsanspruch, für den Fall, dass es einmal nicht so klappen soll, wovon leider auszugehen ist.