Erfolg: US-Unternehmen Target betreibt nun barrierefreieres Internetangebot

Eine aufsehenerregende Klage fand nun einen erfolgreichen Abschluss. Das Unternehmen überarbeitete seinen Onlineauftritt grundlegend.

Logo Target
Target

„Wir sind froh, berichten zu können, dass target.com ziemlich barrierefrei ist“, schreibt Jared Smith im WebAIM Blog am 11. Februar 2010. Dies dürfte nun das erfreuliche Ende eines jahrelangen Kampfes um Gleichstellungsrechte in den USA sein.

Wer ist Target?

„Dieser Klage wird viel Bedeutung beigemessen, denn Target ist einer der Marktführer der Branche. Das Unternehmen unterhält circa 1.300 Läden und hat einen jährlichen Umsatz von über 46 Milliarden US Dollar“, berichtete der accessCast der Aktion Mensch und zeigte den Grund der Signalwirkung der Klage auf: „Von Bedeutung ist die Klage auch deshalb, weil bisher in keinem einzigen Fall abschließend geklärt wurde, ob das US-Gesetz Americans with Disabilities Act auch für die Webseiten privater Anbieter gilt.“

Verlauf der Klage

Die Blindenorganisation National Federation of the Blind (NFB) und der blinde Kalifornier Bruce Sexton haben Klage wegen Verletzung des US-Behindertengleichstellungsgesetzes (ADA) eingereicht.

Target argumentierte erfolglos, dass das Internetangebot gar nicht unter den ADA fällt, weil sich dieses Gesetz nicht auf Internetangebote beziehe. Das zuständige Gericht entschied am 7. September 2006, dass der Fall sehr wohl in den Zuständigkeitsbereich des ADA fällt, da es sich um den Zugang zu Dienstleistungen handelt. Die Sammelklage wurde daher zugelassen.

Vergleich geschlossen

Die Klage endete im Jahr 2008 mit einem Vergleich, erinnert Jared Smith und verweist auf die ausführlichen Informationen dazu im Internet. Target verpflichtet sich in diesem zu einer Reihe von Maßnahmen, die teilweise ziemlich kostenintensiv sind. Für Target ist der Vergleich wahrscheinlich trotzdem vorteilhafter gewesen, als die Klage zu verlieren.

Im anfangs erwähnten Blogbeitrag vermutet Jared Smith, dass Target die Herstellung der Barrierefreiheit auf seiner Homepage weniger gekostet haben wird, als deren gerichtlichen Bemühungen die Klage zu verhindern bzw. zu gewinnen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich