EU-Kampagne: Für die Vielfalt – Gegen Diskriminierung

EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou, zuständig für Beschäftigung und Soziales, gab am 16. Juni 2003 in Brüssel den Startschuss für die EU-Kampagne "Für die Vielfalt - Gegen Diskriminierung".

Für Vielfalt - Gegen Diskriminierung
EU

Die neue EU-Kampagne „Für die Vielfalt – Gegen Diskriminierung“ zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung oder sexuellen Orientierung hat die Sensibilisierung für die einschlägigen Rechte zu einem ihrer Hauptziele. (Hompage der Kampagne)

Anlässlich des Starts der Informationskampagne, die für 5 Jahre geplant ist, meinte EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou: „Die Mitgliedstaaten müssen mehr tun, um die EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Diskriminierung vor Ende des Jahres umzusetzen. Ich bin überaus besorgt, dass viele Mitgliedstaaten die in Kürze ablaufenden Umsetzungsfristen verpassen könnten. Aus diesem Grunde leiten wir heute eine europaweite Informationskampagne unter dem Motto ,Für die Vielfalt – Gegen Diskriminierung‘ ein.“

Eine kürzlich durchgeführte Eurobarometer-Erhebung über das Diskriminierungsbewusstsein zeigt: „Mehr als ein Drittel der EU-Bürger gaben an, dass sie im Fall einer Diskriminierung oder einer Belästigung ihre Rechte kennen, etwa die Hälfte dagegen kenne sie nach eigenen Aussagen nicht. Der Prozentsatz derjenigen die angaben, sie würden ihre Rechte nicht kennen war bei den BelgierInnen, ÖsterreicherInnen, Deutschen (neue Bundesländer) und DänInnen am höchsten, bei den FinnInnen am niedrigsten.“

Ein weiteres für Österreich beschämendes Detail der Umfrage: Österreich nimmt den vorletzten Platz in der EU ein, wenn es um Ablehnung von Diskriminierungen geht; Deutschland den letzten.

„Am häufigsten wurde als Grund für eine bei anderen beobachtete Diskriminierung die Rasse oder ethnische Herkunft genannt (22 %), gefolgt von den Gründen Lernschwierigkeiten oder psychische Krankheit (12 %), körperliche Behinderung (11 %), Religion oder Weltanschauung (9 %), Alter und sexuelle Ausrichtung (jeweils 6 %).“ ist ein weiteres Ergebnis der Eurobarometer-Erhebung.

Im Februar und März 2003 wurde für die Eurobarometer-Erhebung EU-weit 16.000 Personen interviewt.

Den Hintergrund der Kampagne bilden die im Jahr 2000 beschlossenen EU-Richtlinien zur Bekämpfung von Diskriminierung in Europa. Diese müssen von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse, die vor Diskriminierung in den Bereichen Beschäftigung, Berufsbildung, soziale Sicherheit, Gesundheitsdienste und Zugang zu Gütern und Dienstleistungen schützt, muss bis 19. Juli 2003 in nationales Recht umgesetzt sein. Die Richtlinie zur Gleichbehandlung im Bereich der Beschäftigung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung muss bis 2. Dezember 2003 in nationales Recht umgewandelt werden.

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