EU-Präsident für Nicht-Diskriminierungsklausel

Eindeutig hat sich das Europäische Parlament zugunsten unserer Menschenrechte ausgesprochen.

EU-Parlament
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Anläßlich einer Veranstaltung im Europäischen Parlament in Brüssel zum „Europäischen Tag für Menschen mit Behinderungen“, am 7.12.1995, sprach sich der Präsident des Europaparlaments, Klaus Hänsch, ausdrücklich für die Aufnahme einer Nicht-Diskriminierungsklausel in die EU-Verträge für behinderte Menschen aus und machte die Zusage, daß er deren Zustandekommen unterstützen wolle.

EU-Parlament fordert Nicht-Diskriminierungsklausel

Eindeutig hat sich das Europäische Parlament zugunsten unserer Menschenrechte ausgesprochen:

In einer Entschließung hat es am 14. 12. 1995 die Europäische Kommission (das zentrale Regierungsorgan der EU) sowie die Mitgliedsstaaten (also auch Österreich) aufgefordert, bei der Revision der EU-Verträge im Rahmen der Regierungskonferenz eine Nicht-Diskriminierungsklausel aufgrund von Behinderung einzuführen.

Damit haben wir einen sehr wichtigen, wenngleich auch nicht den mächtigsten, Verbündeten im Kampf um unsere Menschenrechte gefunden.

In ihrer Begründung nimmt die Entschließung Bezug auf die aktuelle Situation in der Europäischen Gemeinschaft und führt an, daß

  • Menschenrechtsverletzungen an behinderten Menschen in Form von Diskriminierungen in allen Bereichen des täglichen Lebens im gesamten Gebiet der EU stattfinden,
  • Organe der Europäischen Union Menschen mit Behinderungen in ihrer Beschäftigungspolitik diskriminieren,
  • behinderten Menschen viele Rechte, die nichtbehinderten Menschen im EU-Vertrag garantiert werden, verweigert werden,
  • auch neue Rechtsvorschriften der EU behinderte Menschen benachteiligen (z. B. bei der Harmonisierung der sozialen Rechte),
  • behinderten Menschen die im EU-Vertrag garantierten Rechte verweigert werden.

Weiters hat das Europaparlament seinen Präsidenten beauftragt, diese Entschließung dem EU-Ministerrat, der Europäischen Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedsstaaten zu übermitteln.

BIZEPS fordert Aufnahme einer Nicht-Diskriminierungsklausel

Am 29. März 1996 hat in Turin die sogenannte Regierungskonferenz begonnen, in deren Rahmen die RegierungsvertreterInnen der EU-Mitgliedsstaaten notwendige Änderungen des Maastrichtvertrages und der Verträge der Europäischen Union diskutieren und beschließen werden.

Dies ist eine Gelegenheit, um in die EU-Verträge Vorschriften über ein Verbot der Diskriminierung und einen Anspruch auf Gleichstellung für behinderte Menschen zu verankern. Wir haben uns daher im Februar 1996 an die zuständigen Regierungsmitglieder, den Botschafter bei der Europäischen Union, die Klubleute im Parlament sowie an die Europaabgeordneten mit dem Ersuchen gewandt, sich im Rahmen der Regierungskonferenz dafür einzusetzen, daß eine von uns vorgeschlagene Änderung bzw. Ergänzung in den Vertragstext aufgenommen wird.

In seiner Antwort teilte uns Sozialminister Hums mit, er „befürworte auch die Aufnahme von Bestimmungen über die besondere Berücksichtigung Behinderter im Sinne eines Schutzes vor Diskriminierung in den EG-Vertrag.“ Von Botschafter Scheich erhielten wir die Nachricht, er habe sich als „österreichischer Vertreter bereits im Rahmen der Reflexionsgruppe zur Vorbereitung der Regierungskonferenz sehr nachdrücklich für die Stärkung jener Elemente der EU- und EG-Verträge ausgesprochen, die den Menschenrechtsschutz und die sozialen Rechte der Unionsbürger, einschließlich der Rechte behinderter Menschen, betreffen.“

Die Antwort des in erster Linie dafür zuständigen Bundeskanzlers sowie des Außenministers sind noch ausständig.

Vorschläge der Bundesregierung: „Menschenrechte bitte warten!“

„Österreichische Grundsatzpositionen“ nennt sich das Verhandlungspapier der Österreichischen Bundesregierung für die Regierungskonferenz in Turin. Darin enthalten sind jene Bereiche, welche Österreich im Rahmen der Regierungskonferenz verhandeln will; jene Bereiche, für die sie sich einsetzen und die sie im EU-Vertrag geändert haben will.

Im Kapitel „Menschenrechte“ kommen behinderte Menschen mit nur in EINER Zeile vor: Dort heißt es lapidar „Österreich wird ferner für eine bessere Absicherung der Behinderten eintreten.“

Zur Erinnerung: In den Vorschlägen der Reflexionsgruppe war noch von zwei ganz konkreten Maßnahmen die Rede. Behinderte Menschen sollten in ein neu zu schaffendes allgemeines Diskriminierungsverbot aufgenommen werden und durch eine Bestimmung in einem der Vertragskapitel besonders berücksichtigt werden (siehe auch Kasten auf Seite 3).

Gänzlich herausgenommen wurde von der Bundesregierung das vorgeschlagene Kapitel „Diskriminierungsverbot“ mit dem Ergebnis, daß nun auch Frauen oder Homosexuelle weiter diskriminiert werden dürfen. Ferner wurde auch dem Vorschlag einer Verurteilung des Antisemitismus nicht entsprochen.

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