Im Oktober letzten Jahres hat der Verfassungsgerichtshof die bestehende Familienbesteuerung aufgehoben. Die Bundesregierung mußte daher eine neue Regelung finden, welche am 17. März 1998 im Ministerrat beschlossen wurde.
Familienminister Bartenstein (ÖVP) zeigt sich erfreut: „Mit dieser materiellen Entlastung wird wahrscheinlich das größte Familienpaket der letzten Jahrzehnte verwirklicht.“ Im einzelnen wurde vereinbart, daß die Familiensteuerreform in zwei Etappen (1999 und 2000) realisiert wird und 12, 6 Milliarden Schilling benötigt werden. Der Kinderabsetzbetrag wird im Jahr 1999 um öS 125,-, im Jahr 2000 um weitere öS 225,- erhöht.
Die Familienbeihilfe wird im Jahr 1999 um öS 125,-, im Jahr 2000 um weitere öS 25,- erhöht. Weiters gibt es eine einkommensabhängige Mehrkinderstaffel und Absetzbeträge, die als Negativsteuer ausbezahlt werden.
Die erhöhte Familienbeihilfe, die zusätzlich zur „normalen“ Familienbeihilfe ausbezahlt wird, wird ebenfalls im Jahr 1999 um öS 125,-, im Jahr 2000 um weitere öS 25,- erhöht. Ein noch nicht gelöstes Problem stellt der Bezug von erhöhter Familienbeihilfe und Pflegegeld dar. Hier wird nach derzeitiger Regelung der halbe Erhöhungsbetrag angerechnet, d. h. um diesen Betrag weniger Pflegegeld ausbezahlt.
Damit eine Anhebung der erhöhten Familienbeihilfe nicht zu einem Teil den Bundesländern zugute kommt, wurde unter Punkt 16 des Ministerratsprotokolls vom 17. März 1998 angemerkt: „Es wird davon ausgegangen, daß die Erhöhung der Familienbeihilfe in vollem Umfang auch den erheblich behinderten Kindern, die Pflegegeld beziehen, zu gute kommt.“ Wie diese gesetzliche Regelung aussehen wird, ist derzeit noch unbekannt.