Am 26. September 2008 wurde in der Wiener U-Bahnstation Taubstummengasse von der Gebärdensprachgemeinschaft in Kooperation mit den Wiener Linien eine Gedenktafel der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
„Es ist für uns wichtig, alle möglichen Kanäle zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu nutzen. Deshalb ist diese Gedenktafel ein wichtiger Schritt zu mehr Aufmerksamkeit für unsere Themen“, erläutert Mag. Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes.
Text der Gedenktafel
Folgender Text ist auf der Gedenktafel zu lesen:
Die Geschichte der Taubstummengasse. Der Name der Taubstummengasse ist aus ihrer Historie gewachsen. Hier wurde 1779 von Kaiser Joseph II die erste staatliche Gehörlosenschule der Welt gegründet. Bis 1912 stand sie in der nach ihr benannten Taubstummengasse. Mittlerweile gibt es sechs Gehörlosenschulen in Österreich.
Die Muttersprache gehörloser Menschen in Österreich ist die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS). Etwa 10.000 Menschen in Österreich beziehen ihre Kultur aus dieser Sprache. Sie wird aber nicht nur von gehörlosen MuttersprachlerInnen verwendet, sondern von vielen interessierten GebärdensprachbenützerInnen. Circa 500.000 Menschen in Österreich sind schwerhörig oder leiden unter Hörbeeinträchtigungen. Es ist ein Mythos, dass es lediglich eine Gebärdensprache gibt. Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen nationalen Gebärdensprachen; zum Beispiel die Deutsche Gebärdensprache (DGS), oder die Amerikanische Gebärdensprache (ASL).
Gehörlosenbildung ist heute wie zu Zeiten Kaiser Josephs II ein brisantes Thema. Denn noch heute wird vielen Gehörlosen der gleichberechtigte Zugang zu Bildung verwehrt. Wichtig zu betonen ist, dass Gehörlosigkeit im Leben der Gehörlosen selbst keine Behinderung darstellt.
2005 wurde die ÖGS nach langen Jahren des Kampfes schließlich verfassungsrechtlich anerkannt. Nun muss der mit der Anerkennung der ÖGS verbundene Anspruch auch im Alltag gehörloser Menschen umgesetzt werden. Dies bedeutet in erster Linie Barrierefreiheit in Bezug auf Kommunikation. Nur so kann eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden.
Das Wort „taubstumm“ gilt als veraltet und abwertend. Menschen, die nichts oder kaum hören können, bezeichnen sich selbst als „gehörlos“, „taub“ oder „ÖGS-BenutzerInnen“.
Der Türkise Ribbon gilt in Österreich als Symbol für den Respekt vor der ÖGS.