Am 15. Feber 2002 stand die Petition "Nein zur Biomedizin-Konvention" auf der Tagesordnung des Petitionsausschusses.
Das Thema wurde aber leider vertagt und die Abgeordneten einigten sich auf die Abhaltung einer Veranstaltung bei der neben Parteien- und RegierungsvertreterInnen auch ExpertInnen und VertreterInnen der Bioethik-Kommission eingeladen werden. Die Veranstaltung soll vor einer etwaigen Ratifizierung der Biomedizin-Konvention im Nationalrat stattfinden.
Die Bioethik-Kommission des Bundeskanzlers gab Anfang Feber 2002 die Empfehlung ab, die Europarats-Konvention für Biomedizin zu ratifizieren. Auch wenn seitens der Behindertenbewegung und der „Ethikkommission FÜR die Bundesregierung“ davor gewarnt wurde.
Die Konvention enthält u.a. einen Artikel 17 der besagt, daß unter bestimmten Umständen Forschung an „einwilligungsunfähigen Personen“ erlaubt werde, auch wenn das nicht Teil der unmittelbaren Therapie des Einzelnen sei.
Die Behindertenbewegung läuft Sturm gegen diese Formulierung, Menschen würden dadurch zu reinen Forschungsobjekten und Mißbrauch würde Tür und Tor geöffnet.
Sollte dennoch beabsichtigt sein, die Europarats-Konvention zu ratifizieren, fordert die „Ethikkommission FÜR die Bundesregierung“, diese Gesetzesänderungen vorab abzuschließen oder in einem Begleitgesetz mit der Festlegung eines einzuhaltenden zeitlichen Rahmens anzukündigen.
„Unabdingbar dazu ist eine vorherige Aktualisierung der nationalen Gesetzgebung, sodaß es zu keiner akuten Bedrohung für das Lebensrecht kommen kann.“, meint etwa Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR.
Es bleibt nun zu befürchten, daß die Regierungsparteien gegen den ausdrücklichen Willen der Behindertenbewegung die Biomedizin-Konvention ratifizieren und evtl. erst in ferner Zukunft darüber nachdenken, wie die österreichische Gesetzgebung Mindeststandards sichert.