Gleichstellungsgesetz

Anträge im Parlament

Zwei Anträge der Grünen, die zum einen die Verabschiedung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes und zum anderen die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache zum Inhalt haben, sollen gemeinsam mit einem Antrag der SPÖ betreffend die Schaffung wirtschaftlicher und sozialer Grundrechte in einem Unterausschuß vorberaten werden.

Einen entsprechenden Beschluß faßte der Verfassungsausschuß am 24. Mai 2000 einstimmig. Beide Forderungen hätten weitreichende Folgen und würden viele alltägliche Diskriminierungen behinderter Menschen rechtlich verbieten.

Es ist sicherlich ein Erfolg, daß diesmal die Forderungen nicht gleich vorab abgelehnt wurden. Wir werden Sie über den weiteren parlamentarischen Verlauf informieren.

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