Gross und die Justiz: Fünf Jahrzehnte Schonfrist

Gross wurde 1950 im Straflandesgericht wegen Mitschuld am Totschlag ('41 bis '43) zu zwei Jahren verurteilt.

Heinrich Gross
APA

1951 hob der OGH diesen Schuldspruch auf, nachdem nicht nachgewiesen werden konnte, daß Gross tatsächlich „Am Spiegelgrund“ tätig gewesen ist. 1951 wurde das Verfahren gegen ihn ganz eingestellt, berichtet „News“.

Bis 1981 (Pensionsantritt) war Gross im Dienst der Stadt Wien „Am Steinhof“. 1979 unterstellte der Arzt Werner Vogt dem BSA-Mitglied Gross, an Euthanasie beteiligt gewesen zu sein. Das OLG Wien gab Vogt recht.

Aber die Justiz blieb untätig. Totschlag sei verjährt, und zum Mord fehle die besondere „Heimtücke“. 1996 tauchten neue Dokumente auf – Justizminister Michalek gab freies Licht.

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