Die EU plant gerade, die Rechte für behinderte Menschen im Flugverkehr in einer Verordnung festzuschreiben. Die BBC berichtet über einen Vorfall bei der Billigfluglinie Ryanair.
Im November 2005 könnte das EU-Parlament einer Verordnung zustimmen, „dass Personen mit eingeschränkter Mobilität lückenlos Hilfestellungen erhalten sollen, die eine Reihe von Mindeststandards erfüllen müssen; die Kosten für diese Hilfe sollen nicht den betreffenden Personen in Rechnung gestellt werden können“. Die Verordnung würde dann zwei Jahre nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten.
Sowohl die BBC wie auch „Spiegel Online“ berichten über einen Diskriminierungsfall mit der irischen Billigfluglinie Ryanair. Eine Gruppe von drei sehbehinderten, sechs blinden und drei nichtbehinderten Menschen wollte von Großbritannien nach Italien fliegen. Aus „Sicherheitsgründen“ wurde der Gruppe die gemeinsame Reise verwehrt. Mehr als 4 behinderte Passagiere pro Flug wollte Ryanair nicht mitnehmen.
Die Gruppe wurde gegen ihren Willen geteilt. Ein Teil musste die Nacht am Flughafen verbringen. Eine Teilnehmerin brach daraufhin den Urlaub ab. Der Vorfall wird von Ryanair nicht bestritten.
Die Gruppe klagt nun auf Schadensersatz u.a. auch deswegen, weil sie sich „öffentlich gedemütigt“ fühlt.
Dies ist nicht der erste Vorfall bei Ryanair. Im Jahr 2004 wurde die Fluglinie zu Schadenersatz verurteilt, weil sie für das Bereitstellen eines Rollstuhles Extragebühren verrechnet hatte und dies daher ein benachteiligendes Service und einen Verstoß gegen das britische Behindertengleichstellungsgesetz (Disability Discrimination Act) darstellte.