Gruppenpraxen werden barrierefrei

Hektisch ist es in den letzten Juni- und Julitagen im Parlament zugegangen.

Kurz vor der Sommerpause wurden noch eine Reihe von Gesetzen beschlossen. Unter anderem wurde das Ärztegesetz sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geändert, damit die Rahmenbedingungen für Gruppenpraxen geschaffen werden konnten.

Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein; ist es aber in Österreich bekanntlich nicht: „Was neu gebaut wird ist barrierefrei“.

Forderungen
Wir forderten alle Abgeordneten des Gesundheits- und Sozialausschusses auf, daß

  • bestehende Arztpraxen im Rahmen der Möglichkeiten umgebaut werden und
  • zukünftige Gruppenpraxen verpflichtend barrierefrei zu sein haben.

Entscheidungsprozeß
Beide Forderungen fanden bei den Abgeordneten Zustimmung. Beispielsweise schrieb der Sozialsprecher der ÖVP, Dr. Gottfried Feurstein, daß er diese „Forderung als in jeder Weise berechtigt“ empfindet und er „bei der nächsten Gelegenheit den Präsidenten des Hauptverbandes ersuchen wird, dieses Problem zu lösen“.

Die Behindertensprecherin der FPÖ, Dr. Helene Partik-Pable, nimmt an, daß „nur 20 % der niedergelassenen Ärzte rollstuhlgerechte Praxen haben“.

Der Klubobmann der SPÖ, Dr. Josef Cap, berichtete, daß die Regierungsparteien im Sozialausschuß beide Forderungen abgelehnt haben. Zu diesem Zeitpunkt mußten wir annehmen, daß unser Vorstoß gescheitert war.

Kurzfristig und überraschend brachten ÖVP und FPÖ „in letzter Sekunde“ einen Abänderungsantrag mit dem Ziel ein, daß Gruppenpraxen in Zukunft barrierefrei zu sein haben.

Im Plenum des Nationalrates wurde der § 342 ASVG Abs. 1 geändert, der nun vorsieht, daß sichergestellt sein muß, daß Vertragsgruppenpraxen in Zukunft einen behindertengerechten Zugang nach den Bestimmungen der ÖNORM B 1600 „Barrierefreies Bauen“ sowie der ÖNORM B 1601 „Spezielle Baulichkeiten für behinderte und alte Menschen“ haben müssen.

Dieser Erfolg ist nicht unbedeutend, da nun erstmals festgelegt wird, daß Arztpraxen barrierefrei zu sein haben. „Ich freue mich, daß mit diesem Beschluß des Nationalrates ein wichtiger Schritt gelungen ist, behinderten Menschen in Zukunft den Zugang zu den ärztlichen Leistungen zu erleichtern“ schreibt der Klubobmann der ÖVP, Dr. Andreas Khol.

Auch der Klubobmann der FPÖ, Ing. Peter Westenthaler, teilt mit, daß der „behindertengerechte Zugang“ sichergestellt sei.

Erfolg für die Arbeitsgruppe
Dies ist ein schöner Erfolg für die Arbeitsgruppe „Behinderte Menschen im Krankenhaus und anderen Gesundheitseinrichtungen“, die in der Entscheidungsphase intensiv schriftlichen und persönlichen Kontakt zu den Abgeordneten gesucht hat.

Wichtig ist es nun einerseits, die Rahmenbedingungen für Gruppenpraxen genau auszuarbeiten und andererseits einen weiteren Vorstoß für die Adaptierung von bestehenden Praxen zu machen.

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