Hartinger-Klein: 25 Jahre Pflegegeld – Ein Meilenstein in der Pflegevorsorge Österreichs

Das Pflegegeld stellt seit 25 Jahren eine wichtige Sozialleistung im Pflegefall dar, die es ermöglicht, die Pflege individuell und nach den eigenen Bedürfnissen zu gestalten.

Beate Hartinger-Klein
Sozialministerium

Ein Meilenstein in der langen Geschichte österreichischer Sozialpolitik feiert am 1. Juli sein 25-jähriges Jubiläum, denn mit Inkrafttreten des Bundespflegegeldgesetzes am 1. Juli 1993 wurde in Österreich die gesamte Pflegevorsorge in ein neues System überführt – das Pflegegeld wurde eingeführt und sichergestellt.

Das Pflegegeld dient Pflegebedürftigen dazu, die Kosten durch pflegebedingten Mehraufwendungen zu decken und ermöglicht so eine gewisse Unabhängigkeit.

„Die österreichische Pflegevorsorge hat sich seither zu einem international angesehenen System entwickelt, das Menschen Sicherheit im Fall der Pflegebedürftigkeit gibt und ein selbstbestimmtes Leben ausgerichtet auf die eigenen Bedürfnisse ermöglicht“, erklärt Sozialministerin Hartinger-Klein anlässlich des Jubiläums.

Die Geschichte des Pflegegeldes

Das Pflegegeld blickt auf eine bewegte Vergangenheit zurück. Ursprünglich aufgeteilt in ein Bundespflegegeld und neun Landespflegegelder kam es 2012 zu einer Verwaltungsreform und der Zusammenführung dieser Systeme mit über 300 Entscheidungsträgern auf mittlerweile fünf.

Neben mehrmaligen Erhöhungen des Pflegegeldes wurde das Pflegegeld im Laufe der Zeit um begleitende Maßnahmen für pflegende Angehörige ergänzt. Als Beispiele sind hier die kostenlose Kranken- und Pensionsversicherung, Zuwendungen zu den Kosten der Ersatzpflege und nicht zuletzt die Förderung der 24-Stunden-Betreuung zu erwähnen.

Auch wurde durch Maßnahmen wie dem Pflegekarenzgeld den sich ändernden gesellschaftlichen Bedingungen Rechnung getragen und dadurch die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützt. Durch die Abschaffung des Pflegeregresses wurde den Menschen zusätzlich Sicherheit im Alter gegeben.

„Der Sicherstellung eines weiterhin modernen und bedarfsgerechten Systems der Pflegevorsorge kommt aus Sicht der Bundesregierung oberste Priorität zu“, versichert Hartinger-Klein. Zu diesem Zweck wurden bereits erste Schritte hinsichtlich mehr Qualitätssicherung im Bereich der 24-Stunden-Betreuung gesetzt.

Auch soll im Sinne des Regierungsprogrammes unter anderem das Pflegegeld ab der Stufe 4 valorisiert werden und die Stärkung der Pflege durch Angehörige ein besonderer Schwerpunkt – auch unter dem Aspekt der Prävention – sein. 

„Ich möchte dieses Jubiläum zum Anlass nehmen, mich bei allen im Pflegebereich tätigen Personen und den pflegenden Angehörigen zu bedanken. Diese komplettieren unser großartiges Pflegevorsorgesystem und machen es zu dem, was es ist – ein weltweites Vorbild im Umgang mit Menschen, die auf Unterstützung bei Pflege und Betreuung angewiesen sind“, so Hartinger-Klein abschließend.

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Ein Kommentar

  • Ich bin seit meiner Jugend wegen meiner Behinderung; Spastikerin im Rolltuhl im Altersheim in Gaißau in Vorarlberg. Es sind inzwischen 67 Jahre geworden. Ich kann bestätigen dass, demente Menschen mehr Pflege brauchen als Bettliegene. Da diese immer herum laufen und leicht fallen und sich leicht verletzen! Deshalb sollten diese beim Pflegegeld höher eingestuft werden!

    Freundliche Grüße:
    Josefine Stelzhammer