„Im Gegensatz zur zwingenden Rechtslage …“

Klaudia Karoliny von der Selbstbestimmt-Leben Initiative Linz schrieb am 20. März 1996 in einem offenen Brief an den Linzer Bürgermeister Dobusch:

Tafel mit dem Aufdruck Linz
BilderBox.com

„Ich wollte heute das demokratische Recht, die Naturschutz- und Neutralitätsvolksbegehren unterschreiben und mußte mit Bestürzung feststellen, daß das für unseren Bereich vorgesehene Lokal, Sonderschule Pestalozzistraße 96 nicht zugänglich – sprich für RollstuhlfahrerInnen, nicht berollbar ist.

Daraufhin ersuchte ich, mir die Listen zum Unterschreiben auf die Straße zu bringe, was mir, aufgrund bestehender Vorschriften (?!) verwehrt wurde. Bemerkt wird jedoch, daß mir angeboten wurde, mich die Stiegen hinaufzutragen, was ich meinerseits von den Leuten abgelehnt habe.

Das Argument der Gedankenlosigkeit kann ich, als immer wieder Betroffene, nicht mehr länger akzeptieren und hinnehmen, da es in der heutigen Zeit endlich einmal in jedermanns/jederfraus Gehirn eingedrungen sein müßte, daß es nicht nur Gehende auf der Welt gibt.

Bemerkt wird, daß es sich beim genannten Lokal um eine Sonderschule handelt, in der auch rollstuhlfahrende SchülerInnen zur Schule gehen. Es ist mir daher völlig unverständlich, daß hier nicht schon längst bauliche Maßnahmen getroffen wurden, um den Kindern und auch dem Schulpersonal den Schulalltag zu erleichtern. Ich ersuche um Aufklärung des Sachverhaltes.“

Im Antwortschreiben meint Bürgermeister Dobusch: „Ich habe daher Veranlassung getroffen, daß das Eintragungslokal für den Stadtteil Kleinmünchen beim nächsten Volksbegehren in ein geeignetes Objekt in der näheren Umgebung verlegt wird.“

Doch damit geben sich die AktivistInnen der Selbstbestimmt-Leben Initiative Linz nicht zufrieden und schreiben in einem weiteren Brief: „Für uns als SLI-Linz ist es damit aber noch lange nicht abgetan! Viele von uns wohnen in anderen Stadtteilen und stehen von dem gleichen Problemen.

  • Was stellt sich die Stadt Linz (der Bürgermeister als Eintragungsbehörde) vor, zu tun, unserer Forderung nach barrierenfreiem Zugang/Zufahrt in Eintragungslokale/Wahllokale gerecht zu werden?
  • Was passiert mit der Sonderschule Pestalozzistraße, in der auch rollstuhlfahrende Kinder zur Schule gehen? Sind Umbaumaßnahmen (Treppenlift, udgl.) geplant?“

Die Antworten des Bürgermeisters sind noch ausständig. Wir werden darüber weiter berichten.

Ein interessanter Satz des Bürgermeisters findet sich aber in der Beantwortung einer Anfrage des grünen Gemeinderates Himmelbauer.

Der Bürgermeister schreibt: „Im Gegensatz zur zwingenden Rechtslage der Wahlgesetze war es nämlich den Mitarbeitern in den Eintragungslokalen auch erlaubt, das Lokal kurzfristig zu verlassen und den Eintragungsvorgang vor dem Eingang abzuwickeln, was in einigen Fällen auch geschehen ist (z. B. in der Sonderschule Pestalozzistraße 96).“

Was heißt das jetzt?

Wußte man bei den Behörden, daß das Wahllokal nicht zugänglich ist und hat deswegen „im Gegensatz zur zwingenden Rechtslage der Wahlgesetze“ den MitarbeiterInnen erlaubt das Lokal auch zu verlassen? (Was auch bei einigen geschehen sein soll – bei Frau Karoliny jedoch nicht).

Und: Wurde hier das Wahlrecht gebrochen, damit das Recht zum Unterschreiben eines Volksbegehrens gewahrt bleibt? Und wenn dem so wäre; warum geschah dies anscheinend nicht einheitlich. Frau Karoliny schrieb: „Ich ersuche um Aufklärung des Sachverhaltes.“ Dem können wir uns nur anschliessen.

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