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In Betrieben arbeiten, statt in Behindertenwerkstätten versorgt werden

Das am 14. und 15. September von alpha nova veranstaltete Symposium "Hinaus in die Arbeitswelt", an dem mehr als 250 Expertinnen und Experten aus ganz Österreich teilnahmen, brachte ein eindeutiges Ergebnis.

Menschen mit Behinderung wollen ihre Fähigkeiten und Interessen dort einbringen, wo das andere Menschen auch tun, nämlich in Betrieben. „Die bisher übliche Unterbringung in Tagesheimen oder Behindertenwerkstätten kann der lauter werdenden Forderung nach Integration und Gleichstellung nicht mehr gerecht werden, ein Umdenken ist daher dringend notwendig“, so alpha nova-Geschäftsführer Thomas Wögerer.

alpha nova präsentierte sein Modell der integrierten Arbeitsgruppen. Menschen, die bisher in so genannten Beschäftigungstherapiewerkstätten betreut wurden, arbeiten nun 5 Tage die Woche in Betrieben. Helmut Schinnerl, Bereichsleiter von alpha nova, ist dabei ganz wichtig, dass die Teilnahme an diesem Projekt unabhängig vom Schweregrad einer Behinderung ist. „Integration ist für alpha nova kein teilbares Recht.“, so Schinnerl.

Dass davon nicht nur behinderte Menschen profitieren, sondern auch Betriebe viel dazulernen können, machte Maria Santner, Prokuristin des erfolgreichen Grazer Unternehmens Anton Paar GmbH in ihrem Referat deutlich: Integration ist für sie keine lästige Pflichtübung, sondern ein Weg, wie MitarbeiterInnen ihre sozialen Kompetenzen, die sie auch am Arbeitsplatz brauchen, verbessern können.

Dass andere Länder solche Wege schon viel früher beschritten haben, stellte Henry Simmons, Direktor von Enable Scotland, fest: Sein Unternehmen begleitet jährlich mehr als tausend Menschen mit Behinderung aus ganz Schottland zur Arbeit und unterstützt sie dort individuell durch Beratung, berufliches Training und Schulung.

„Arbeiten wie andere auch“, lautet die Forderung des „Dachverbandes: Die steirische Behindertenhilfe“. Behinderte Menschen, die in Tageswerkstätten arbeiten – in der Steiermark sind es knapp 3.000 – stehen allerdings außerhalb des Arbeitsrechts. Sie sind nicht angestellt, es gibt also keinen Dienstvertrag und daher kein Arbeitsentgelt. Nur „Taschengeld“ vom Land – ganze 47 Euro monatlich.

Keine Sozialversicherung, keine Arbeitszeitregelung, kein gesetzlicher Urlaubsanspruch, keine Arbeitnehmerschutzbestimmungen, keine Vertretung durch einen Betriebsrat. Ein unhaltbarer Zustand – und tatsächlich suchten und fanden viele ArbeitsrechtsexpertInnen von der Universität Graz, Arbeiterkammer und Gebietskrankenkassa Lösungen, wie eine Gleichstellung auch im Arbeitsrecht funktionieren kann.

Auch die Landesräte Kurt Flecker (Soziales) und Gerald Schöpfer (Wirtschaft) sprachen sich in ihren Statements klar für die Gleichstellung im und die Integration in den Arbeitsprozess aus; Mag. Zingl von der zuständigen Fachabteilung 11 der Landesregierung nahm jedenfalls abschließend die Einladung von alpha nova an, gemeinsam mit anderen Trägern und Betroffenen bis Anfang 2007 – dem Europäischen Jahr für Chancengleichheit – ein Strategiekonzept auszuarbeiten, in welcher Form, bis wann und in welchem Umfang die Integration (geistig) behinderter Menschen in die Arbeitswelt auch in der Steiermark verwirklicht wird.

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2 Kommentare

  • Ich bin seit ca 2 Jahren in I Pension und seit 7 Jahren in einer Tagesstruktur in Frohnleiten.Ich suche nach einer geringfügigen Anstellung in einen Betrieb bzw Anton Paar.Des weiteren habe ich einen Behindertenstatus von 60% Welche Chancen gibt es für mich? Beuf: Stahlbauschlosser Lehre und Behindertenfachbetreuer bei Alpha Nova FED

  • Dass behinderte Menschen, die in Tageswerkstätten arbeiten, außerhalb des Arbeitsrechts stehen ist sicher ein untragbarer Zustand, nur diesen Zustand gibt es schon lange. Doch besonders problematisch wird es dann, wenn die behinderte Person ins Pensionsalter kommt, nachdem sie nicht vollversichert ist, würde sie auch keine Pension bekommen (lt. ASVG sind Personen vollversichert, die in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt sind und das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet). Wenn also nie eine Dienstnehmereigenschaft gegeben war und nie Pensionsbeiträge an die PV gezahlt wurden, kann auch keine Bemessungsgrundlage für die Pension gebildet werden und die betreffende Person bekommt keine gesetzliche Pension. Das ist natürlich für die betreffende Person untragbar, denn wovon soll sie dann leben? Auch für die Angehörigen ist das sehr belastend, wenn sie an die Zukunft denken. Bisher wurde wenigsten das Unfallrisiko abgedeckt, das ja in einer Behindertenwerkstatt gegeben ist, indem der UV-Schutz bei der AUVA gegeben ist, die dafür einen pauschalierten Beitrag verrechnet. Da gibt es leider auch manchmal das Problem dass dieser eher geringe Beitrag für den Dienstgeber, also den Rechtsträger der Behindertenwerkstatt, auch eine finanzielle Belastung darstellt, da es ja auf die Anzahl der Personen ankommt. Würde jetzt die Dienstnehmereigenschaft auch für die Behinderten gesetzlich verankert werden und wäre dann die Vollversicherung gegeben (KV, UV, PV), kommt auf die Rechtsträger der Einrichtungen eine große Belastung zu und es ist die Frage ob sie das einkalkuliert haben, denn sie müssten dann, wie jeder Arbeitgeber, den Dienstgeberbeitrag für die behinderten Dienstnehmer zahlen und der ist nicht gering. Dann wäre auch die Pension für die Behinderten nach entsprechenden Kriterien möglich. Ich weiß nicht, ob dies alle Behinderteneinrichtungen wissen und ob man versucht, eine praktikable Lösung mit dem Gesetzgeber zu finden?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Heinz Streyzowsky