Indikatoren sind gefordert!

Naue und Schönwiese wenden sich in Sachen UN-Konvention an Sozialminister Stöger

Symbolfoto Statistik mit vielen Zahlen
BilderBox.com

Seit Mai 2017 wollen Sozialminister Alois Stöger und die SPÖ einen Diskussionsprozess in Sachen Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Gang setzen. Dabei soll es um den Nationalen Aktionsplan und den Plan A von Bundeskanzler Kern gehen.

Einen dringenden Diskussionsbedarf sehen auch Ursula Naue und Volker Schönwiese. Sie sind die wissenschaftliche Vertretung in der Begleitgruppe zum Nationalen Aktionsplan. In einem Brief wandten sie sich an den Sozialminister und äußerten ihre Kritikpunkte.

Es braucht Indikatoren

Naue und Schönwiese weisen darauf hin, dass es dringend Indikatoren und Messinstrumente zur Beurteilung des Erfolges der Umsetzung der UN-Konvention braucht. Mit ihrer Kritik beziehen sich Naue und Schönwiese auch auf die Zwischenbilanz des Nationalen Aktionsplans, kurz NAP.

In Sätzen wie Da das Messen der Fortschritte des NAP Behinderung schwierig ist, sollte auch noch weiter und intensiver an klaren, einfach nachvollziehbaren und für die Umsetzungspraxis relevanten Indikatoren gearbeitet werden“, wird auf die Notwendigkeit von Indikatoren, das heißt zuverlässige und belegbare Zahlen/Daten, hingewiesen. Bisher wurden diese aber noch nicht annähernd ausreichend erstellt.

Die Umsetzung der Maßnahmen auf Grund von Mitteilungen aller Bundesministerien zu messen und zu beurteilen, könne nicht ernst genommen werden, da hierfür die gesetzten Maßnahmen im Sinne einer Evaluierung nachvollzogen und bewertet werden müssen. Dies kann aufgrund einer einfachen Rückmeldung der Ministerien nicht erfolgen. Hierfür müsste man oben erwähnte Indikatoren zur Verfügung haben.

Problematisch sind auch manch vage Formulierungen wie jene, dass die Treffsicherheit mancher Sozialleistungen verbessert werden müsse. Formulierungen wie diese entsprechen nicht den Anforderungen der UN-Konvention und den Handlungsempfehlungen 2013 nach der Staatenprüfung durch das UN-Komitee.

Naue und Schönwiese fordern: „Um diesen so wichtigen Diskussionsprozess auf der Basis fundierter und belegbarer Zahlen und Ergebnisse in Gang setzen zu können, bedarf es eines Evaluierungsberichts des Nationalen Aktionsplans Behinderung, in dem wissenschaftlich, systematisch und nachvollziehbar erhoben und evaluiert wird, wie es um die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen im Nationalen Aktionsplans Behinderung steht.“

Das vollständige Schreiben von Naue und Schönwiese.

Keine Indikatoren in Sicht

Die Antwort von Sozialminister Stöger macht wenig Hoffnungen, dass sich die berechtigten Forderungen von Naue und Schönwiese in naher Zukunft erfüllen werden.

Aus seinem Antwortschreiben, das BIZEPS vorliegt, lässt sich Folgendes herauslesen: Der Sozialminister verweist auf 13 Indikatoren, die in der Zwischenbilanz des NAP aufscheinen. Zudem gibt es 18 Indikatoren zum Bereich Beschäftigung. Diese geringen Zahlen stehen 250 Maßnahmen des NAP gegenüber.

Es gibt keine verwertbaren und verlässlichen Zahlen/Daten

Mit anderen Worten: Es gibt keine verwertbaren und verlässlichen Zahlen/Daten, die für die Überprüfung der Umsetzung der UN-Konvention in Österreich herangezogen werden können und es wird auch in naher Zukunft keine geben.

Zwar schreibt Stöger an einer Stelle: „Bereits im Vorwort zur ersten Zwischenbilanz (2012-2015) habe ich für die zweite Zwischenbilanz (2016-2018) angekündigt, dass eine Bewertung darüber vorzunehmen sein wird, in welchem Ausmaß zwischenzeitlich auch die Zielsetzungen des NAP Behinderung erreicht worden sind“.

Doch an anderer Stelle liest man: „Der NAP Behinderung sieht zwei Zwischenbilanzierungen vor (Maßnahme 2) und erst für das Jahr 2021 eine wissenschaftliche Evaluierung, sowie Schlussfolgerungen zum NAP Behinderung (Maßnahme 3).“

Das Antwortschreiben von Sozialminister Stöger zeigt einigermaßen deutlich auf: Das Thema Behinderung wird zwar politisch eingesetzt, wenn es darum geht, Stimmen für sich zu gewinnen.

Es gibt aber quer durch die Parteien nach wie vor keine nachhaltige Bereitschaft dazu, sich mit dem Thema auseinander zu setzen und tatsächlich Politikgestaltung so zu verändern, dass sich die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Konvention systematisch bessert.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

3 Kommentare

  • Guter Text zu Datenerhebung als Schlüssel für konsequente Behindertenpolitik!
    Hirschberg, Marianne (2012): Menschenrechtsbasierte Datenerhebung – Schlüssel für gute Behindertenpolitik : Anforderungen aus Artikel 31 der UN-Behindertenrechtskonvention. http://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/32786

  • Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer ist morgen (12.8.2017) seinen 100-sten Tag im Amt. Er hat bei Dienstantritt angekündigt seine Aufgabe „laut“ anzulegen. Vielleicht gelingt das dann nach 100 Tagen etwas besser.