11. Woche 2026 – Sitzbank mit Rollstuhlplatz in Chile Chico
Diese Sitzbänke in einem Park in der Stadt Chile Chico in Chile haben wir bis jetzt auch noch nie so …
Organisationen fordern von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner adäquate Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen mit Behinderungen, sowie Barrierefreiheit bei den Unterstützungsmaßnahmen ein. Ministerium nimmt ausführlich Stellung.
Angesichts der anhaltend schlimmen Zustände im Bereich der Betreuung von Flüchtlingen mit Behinderungen wendeten sich mehrere Organisationen im Dezember 2015 schriftlich an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP).
Dem gemeinsamen Schreiben von BIZEPS, BSVÖ, equalizent, „Licht für die Welt“, ÖGLB, SOS Kinderdorf und Volkshilfe Österreich ist u.a. zu entnehmen: „Als zivilgesellschaftliche Organisationen ersuchen wir Sie und die Bundesregierung sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Familien in humanitären Notsituationen – auf der Flucht, während der Erstaufnahme, in der Asylbetreuung, im Bildungsbereich etc. – bedarfsgerechte Unterstützung erhalten.“
Als wesentliche Punkte werden u.a. adäquate Versorgung und Betreuung, sowie Barrierefreiheit der Angebote eingefordert. Die Bedürfnisse von Flüchtlingen mit Behinderungen müssen erkundet und sichergestellt werden.
„Die aktuelle Situation, in der Menschen gefährliche Fluchtwege überwinden müssen, um dann in Mitteleuropa nur notdürftig versorgt zu werden, ist aus menschenrechtlicher Sicht untragbar“, halten die Organisationen fest und erinnern an die Verpflichtungen gemäß UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Österreich hat laut diesem Vertrag den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in humanitären Notlagen zu gewährleisten. Hier besteht daher dringender Handlungsbedarf.
„Im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung internationaler Konventionen wird den Bedürfnissen von besonders schutzbedürftigen Personen während der gesamten Verfahrensdauer Rechnung getragen“, ist hingegen einem Antwort-Schreiben der Innenministerin Mikl-Leitner zu entnehmen. (GZ.: BMI-KA1000/0914-III/5/2015)
Es wird angeführt, dass die „noch nie dagewesenen Flüchtlingsströme im Asyl- und Fremdenbereich das Gesamtsystem vor besondere Herausforderungen stellt“. Weiters: „Um einen besonderen Bedarf während des Asylverfahrens und der Unterbringung festzustellen, wird jeder Asylwerber am Anfang des Verfahrens medizinisch untersucht und erfolgt im Rahmen der erstmaligen Unterbringung ein Orientierungsgespräch mit der betroffenen Person, die auch dazu dient, Behinderungen und besonderen Betreuungsbedarf rechtszeitig feststellen zu können.“
Weiters führt das Innenministerium aus: „Hinsichtlich der Betreuung der Migranten und Migrationen mit einer Behinderung darf festgehalten werden, dass von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Inneres bzw. des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl auf bestehende bzw. offensichtliche besondere Bedürfnisse besonders geachtet wird.“
Auch wen dies sich mit den Erfahrungen im Alltag nicht deckt, sei hier informationshalber die Stellungnahme des Innenministeriums ausführlich zitiert:
… Umso wichtiger ist es, dass gerade auf Personen mit besonderem Schutz und Betreuungsbedarf ein besonderer Schwerpunkt gelegt wird, damit es gerade für diese Personengruppe zu keinen Lücken im Betreuungssystem kommt.
Daher stellt die adäquate Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Menschen mit Behinderung in den Bundesbetreuungseinrichtungen selbstverständlich einen wichtigen Punkt dar:
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
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