Interessenvertretung stimmte Position zum Wiener Chancengleichheitsgesetz ab

Die "Interessenvertretung der behinderten Menschen in Wien" hatte am 6. Oktober wiederholt ausführlich über eine Position zum Wiener Chancengleichheitsgesetz beraten. Beschluss: Die IV enthält sich der Zustimmung und fordert weitere Verhandlungen.

Was steht im Wr. Chancengleichheitsgesetz
BIZEPS

Selten verursacht eine Sitzung der „Interessenvertretung der behinderten Menschen in Wien“ (IV) soviel Aufmerksamkeit, wie es der Sitzung am 6. Oktober 2009 zuteil wurde.

Neben den stimmberechtigten Mitgliedern der IV erschienen auch Landtagsabgeordnete verschiedener Parteien, der Geschäftsführer des FSW und eine Vielzahl von Zuhörerinnen und Zuhörern, um zu erfahren, was zum Punkt 3 der Tagesordnung „Wiener Chancengleichheitsgesetz (CGW) – Besprechung der weiteren Vorgangsweise“ entschieden wird.

Rückblick: Was bisher geschah

Die Stadt Wien hatte im Sommer völlig überraschend einen ohne Mitwirkung der behinderten Menschen entwickelten Entwurf für ein Chancengleichheitsgesetz vorgelegt. Dieses Gesetz soll noch heuer beschlossen werden.

Die IV übermittelte im Rahmen der Begutachtung eine ausführliche Stellungnahme, die in mehreren darauf folgenden Sitzungen umfassend mit der Verwaltung besprochen wurde.

Wie ist nun der vorliegende – überarbeitete – Gesetzesentwurf zu bewerten?

Worüber wurde abgestimmt?

Die IV hatte nun ihrer beratenden Aufgabe nachzukommen, die im Wr. Behindertenhilfegesetz folgendermaßen festgeschrieben ist: „Zur Beratung der Landesregierung in Angelegenheiten, die behinderte Menschen betreffen, ist beim Amt der Wiener Landesregierung eine Interessenvertretung der behinderten Menschen einzurichten. Die Interessenvertretung ist bei allen wichtigen, die Rechte und Interessen der behinderten Menschen berührenden Angelegenheiten zu hören und kann auch von sich aus Vorschläge zur Förderung der Rechte und Interessen der behinderten Menschen erstatten.“

Folgende Auswahl war von der IV zu treffen:

  • Die Interessenvertretung stimmt dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu.
  • Die Interessenvertretung enthält sich der Zustimmung und fordert weitere Verhandlungen.

Nach einer mehrstündigen Diskussion wurde beschlossen:

IV enthält sich der Zustimmung

„Die Interessenvertretung der behinderten Menschen enthält sich der Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf eines Wiener Chancengleichheitsgesetzes (CGW)“, teilte der Vorsitzende der Interessenvertretung tags darauf der zuständigen Stadträtin Mag. Sonja Wehsely, einer Reihe von Abgeordneten des Wiener Landtages sowie weiteren an dem Thema interessierten Personen den von der IV gefassten Beschluss per Mail mit.

Da die IV laut Wr. Behindertenhilfegesetz als Beratungsorgan eingesetzt ist, ist der Beschluss zur Frage, ob die Interessenvertretung die Beschlussfassung des derzeit vorliegenden Entwurfes eines Wiener Chancengleichheitsgesetzes empfehlen kann „dem Landtag und der Landesregierung zur Kenntnis zu bringen“.

IV regt weiteren Diskussionsprozess an

„Zwar konnten in mehreren Verhandlungsrunden Fortschritte erzielt werden, jedoch konnten wesentliche Differenzen nicht ausgeräumt werden“, heißt es weiters in der Begründung des gefassten Beschlusses.

Die IV schlägt daher ergänzende Gespräche vor. Im abgestimmten Text ist zu lesen: „Daher regt die Interessenvertretung der behinderten Menschen an, noch vor der Beschlussfassung des Wiener Chancengleichheitsgesetzes im Landtag einen neuerlichen Diskussionsprozess mit der Interessenvertretung einzuleiten, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von Rechtsansprüchen, die Vereinfachung des Verfahrens sowie die Regelungen der Durchführungsverordnung über die Eigenleistungen.“

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