Ist der Nationale Aktionsplans Behinderung noch zu retten?

Die Begutachtungsfrist für den Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP) ist verstrichen. BIZEPS fordert mit Nachdruck Verbesserungen ein.

Cornelia Scheuer
BIZEPS

Zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soll in den kommenden Wochen vom Ministerrat ein Nationaler Aktionsplan (NAP) für die Jahre 2022 bis 2030 beschlossen werden.

Seit einem Beschluss im April 2019 stand fest, dass in einem großen Prozess ein NAP erarbeitet werden soll. Was nun vorliegt umfasst zwar hunderte Seiten, hat aber kaum substanzielle Inhalte.

„Ich finde es er­schüt­ternd, dass nach so viel Zeit und Energie, die in den neuen NAP gesteckt worden ist, wieder nur ein Sammelsurium zahnloser Maßnahmen überbleibt“, fasst Cornelia Scheuer, Vorstandsmitglied BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, enttäuscht zusammen.

Noch Anfang 2020 wurde im Regierungsprogramm folgendes Ziel festgeschrieben: „Bedarfsgerechte Finanzierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des NAP“

Nichts davon ist passiert. „Die UN-Konvention wurde von Österreich 2008 ratifiziert. Es gibt also einen Auftrag an die Regierung, diese Konvention umzusetzen“, erläutert Scheuer.

Doch im nun vorgelegten NAP-Entwurf sind weder klare Strategien noch Umsetzungspläne für wichtige Bereiche wie beispielsweise Inklusion im Bildungsbereich, De-Institutionalisierung (Abbau der Heime) oder österreichweit bedarfsgerechte Persönliche Assistenz enthalten.

Des Weiteren gibt es auch kein Bekenntnis, ob solche Maßnahmen finanziert werden. „Wer braucht dann einen NAP?“, fragt Scheuer.

„Ich empfinde es als Frechheit, so mit Bürgerrechten umzugehen“, hält Cornelia Scheuer fest und fordert umgehend substanzielle Verbesserungen im NAP und eine Finanzierungszusage ein.

Siehe Stellungnahme von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben zum Entwurf des NAP sowie jene vom Österreichischen Behindertenrat, Lebenshilfe Österreich, SLIÖ, Monitoringausschuss

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