Jarmer: FPÖ will Menschen mit Behinderung das Wahlrecht absprechen

Grüne: Recht auf Teilhabe am politischen Leben ist Teil der UN-Behindertenrechtskonvention

Helene Jarmer
GRÜNE

Der EU-Abgeordnete der FPÖ Harald Vilimsky kritisierte heute das Wahlrecht der ca. 60.000 besachwalterten Menschen mit Behinderung.

„Die Aussage Vilimskys, wonach ein Gutteil dieser Menschen im Extremfall weder weiß wie sie heißen noch, dass demokratische Wahlen stattfinden, ist eine grobe Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen“, sagt die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer, und stellt fest: „Die Teilhabe am politischen Leben ist ein wichtiger Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention und in Artikel 29 geregelt“.

Im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 bis 2020 zur Umsetzung der UN-Konvention finden sich dazu die notwendigen Maßnahmen wie z.B. das Angebot an barrierefreier und möglichst verständlicher Information für die Teilnahme an Wahlen oder barrierefreie Erwachsenenbildung über das politische und öffentliche Leben und Informationen darüber in Leichter-Lesen-Version.

„Vilimsky dürfte es außerdem entgangen sein, dass gerade ein Entwurf für ein Erwachsenenschutzgesetz in Begutachtung ist, das die bisherigen Sachwalterschaften für alle Lebensbereiche in Modelle einer Unterstützten Entscheidungsfähigkeit umwandelt“, sagt Jarmer. In Zukunft wird es keine Sachwalterschaften über alle Lebensbereiche mehr geben, sondern unterschiedliche Arten der Vertretung und nur für einzelne Lebensbereiche. Jarmer: „Ich begrüße grundsätzlich das neue Gesetz an dessen Erstellung in vorbildlicher Weise Menschen mit Behinderung einbezogen wurden.“

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19 Kommentare

  • Wie kann eine Person das Wahlrecht ausüben, die nicht dazu in der Lage ist? In der Praxis führt das dazu, daß jemand anderer 2 Stimmen hat. Ist das gerecht?

  • Kommen wir auf den Boden der Tatsachen zurück:
    Ein Sachwalter kann sowohl für alle Angelegenheiten der betroffenen Person als auch nur für einzelne Angelegenheiten oder nur für eine ganz bestimmte zu besorgende Angelegenheit bestellt werden – weil z.B. eben nur eine bestimmte Angelegenheit nicht ohne die Gefahr eines Nachteils für die betroffene Person selbst erledigt werden kann. Menschen, die einen Sachwalter haben, nun vom Wahlrecht auszuschließen, ist gleichheitswidrig und meines Erachtens diskriminierend. Das hat auch der Verfassungsgerichtshof so gesehen, nämlich schon im Jahr 1987.
    Vergleiche VfGH vom 7.10.1987, G109/87: Undifferenziertes Anknüpfen an die Bestellung eines Sachwalters in §24 NRWO 1971 (betreffend den Ausschluß von Personen vom Wahlrecht bedeutet Gleichheitswidrigkeit des §24 NRWO 1971 (=Nationalratswahlordnung 1971).
    Der § 24 NRWO in der damaligen Fassung nusste nach dem Erkenntnis des VfGH aufgehoben werden, worauf hin nun auch alle Menschen, die einen Sachwalter haben, wählen können.

  • Von den 60.000 besachwalterten sind 59.000 durch Hetze von Angehörigen von skrupelosen Richter hier in Österreich und bezahlten Gutachter (Sachverständige) die Gefälligkeitsgutachten am laufenden Band erstellen. Denne gehört das Wahlrecht entzugen und das sofort !

  • Ich hab das aber so nicht verstanden, es hieß Menschen die besachwaltet werden und nicht Menschen mit Behinderung ;-)
    Sorry, und wer besachwaltet werden warum soll der wählen? Wenn der besachwaltete wählen kann, dann braucht er doch auch sicherlich keinen Sachwalter, oder versteh ich da was falsch?

    • so habe ich das auch verstanden, bitte erst prüfen, dann so nen käse verbreiten frau jarmer.

  • …da müssten dann vielen sog. nichtbehinderte Menschen auch das Stimmrecht entzogen werden, die unverantwortlich für die Menschheit, uninformiert oder mitläuferisch, menschen(rechts)verantenden Parteien ihre Stimme geben.

  • Danke für diesen Artikel, man sieht wie menschenverachtend die FPÖ agiert.

    • nein das stimmt ganz und gar nicht.

  • Komisch, warum fühlen sich plötzlich alle möglichen Leser bemüßigt, die Aussagen von Herrn Vilimsky schönzureden? Wenn er als Geschäftsführer der FPÖ (der noch dazu EU-Abgeordneter ist, wie ich Wikipedia entnehme) etwas sagt, dann wird das doch die Meinung dieser Partei sein, oder?

  • Bitte lassen wir mal die Parteipolitik – um die es Frau Jarmer evtl. geht – aussen vor. Es geht um Personen bei denen in Praxis der Briefwahlzettel vom Sachwalter ausgefüllt wurde oder wird oder begutachtet und korriegiert oder sonstwie manipuliert wird. Herr Hofer mit seiner Gehbehinderung selbst fällt sicher genausowenig darunter wie ein Rollstuhlfahrer oder ein geistig rüstiger, aber gehbehinderter 90-jähriger. Genau wegen dieser und anderer „Sachwalter- Vergehen“ soll es ja auch eine Gesetzesänderung geben. Daraus die Schlagzeile – wie auch schon im Kurier – man wolle allen Behinderten das Wahlrecht entziehen ist einfach nur unehrlich. Selbst wenn man der FPÖ oder andere politischen Parteien nicht nahesteht. Aber so ist sie halt die öst. politische Landschaft. Erst schlecht recherchieren, dann eine falsche Schlagzeile zusammenbrauen, anschliessend die Sache politisch instrumentalisieren. Um die Behinderten geht es zum Schluss dann garnicht mehr, sondern nur noch um gegegenseitige Schuldzuweisungen. Wie im Kindergarten.

  • Liebe Frau Jarmer,
    ich habe auch eine Behinderung von 90%, jedoch nicht im Kopf und verstehe daher, was die FPÖ meint und muss der Partei leider Recht geben! Jedoch gibt es anscheinend Menschen, die keine Behinderung haben, aber nicht verstehen was die FPÖ gemeint hat! Ich bin dafür, dass solche nicht wählen dürfen, denn das sind HETZER !!!!

  • Liebe Frau Jammer!

    Behindert ist nicht besachwaltet. Das sollten sie auch wissen, wenn nicht dann sollten sie bitte IHre Position als Behindertensprecherin aber sofort aufgeben.

  • Als ältere Person (im 76. Lebensjahr) und politisch nachwievor hoch interessiert, begrüße ich jede Gesetzesänderung, die sicherstellen will, daß ich alle meine Rechte bis zum Ende ausüben kann.

  • Wenn ich nicht irre, so ist Frau Jarmer auf Gebärdendprache angewiesen. Nachdem ich in der Schule, welche sie besucht hat, unterrichtete, weiß ich, dass es ohne schriftliche Unterlagen nicht immer ganz einfach ist, sich zu verständigen. Wer auf Gebärdendprache angewiesen ist, muss sich sehr konzentrieren. Mich hat es immer gestört, wenn sich Schüler ohne Behinderung undiszipliniert verhielten.
    Was Frau Jamer im Zusammenhang mit der FPÖ meint, stimmt so nicht. Sachbewaltet ist nicht gleich sachbewaltet. Es gibt Leute, die aus welchen Gründen immer tatsächlich unfähig zum Wählen sind. Die waren gemeint. Es muss genau geprüft werden, damit niemand ungerechtfertigt nicht wählen kann. Außerdem wählen viele Leute, die keine Behibderung haben – egal welche Partei – ohne sich tatsächlich gründlich über das Warum Gedanken gemacht zu haben. Die FPÖ will keinem Behinderten, der wählen kann, das Wahlrecht absprechen. Das würde mich auch treffen, denn ich bin 60 % sehbehindert.

  • Das die Grünen alles nützen um Unwahrheiten zu verbreiten.das ist eine Frechheit.die Seite gehört sofort gesperrt. Ich schalte mal einen Anwalt ein um diese Zeit zu schließen.

    • Und; was hat der Anwalt gesagt? *lächel*

  • Ich bin entsetzt! Die FPÖ ist gegen Menschen mit Behinderung! Falls Norbert Hofer tatsächlich eine Gehbehinderung hat, sollte er sich schämen, bei solch einer Partei dabei zu sein

    • bevor du/man blödsinn schreibt, bitte denken, was heisst hofers behinderung in frage zu stellen ? tja so wie der schelm denkt, so ist er !!!

  • „Wenn ein Volljähriger mit einer geistigen Behinderung oder psychischen Krankheit nicht in der Lage ist, bestimmte Angelegenheiten für sich selbst zu erledigen, ohne dabei Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden, wird ein Sachwalter bestellt. Körperliche Behinderung und Suchtkrankheiten sind kein Grund für die Sachwalterbestellung.“ – § 273 ABGB