Grüne: Inklusionsfonds wurde bei Finanzausgleichsverhandlungen nicht berücksichtigt

Mit der Schaffung eines Inklusionsfonds analog zum bestehenden Pflegefonds sollte die bedarfsgerechte Bereitstellung von Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.
Trotz mehrmaliger Beschlüsse der LandessozialreferentInnen, einen derartigen Fonds einrichten zu wollen, wurde diese Forderung nicht erfüllt.
„Das ist ein Armutszeugnis der Behindertenpolitik in Österreich. Es zeigt sich, dass die Zusammenarbeit im Bereich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zwischen Bund und Ländern überhaupt nicht funktioniert“, sagt die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.
Im Rahmen der Staatenprüfung Österreichs zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde im September 2013 vom UN-Fachausschuss dringend empfohlen, dass die Bundes- und Landesregierungen einen übergreifenden gesetzlichen Rahmen und Richtlinien der Behindertenpolitik in Österreich erwägen, um eine wirkliche und echte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft sicherzustellen.
„Mit dem Inklusionsfonds hätten längst fällige und auch im Regierungsübereinkommen festgeschriebene Ziele wie die bundeseinheitliche Harmonisierung der Persönlichen Assistenz sowie die Einbeziehung in die gesetzliche Sozialversicherung von Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, umgesetzt werden können. Nun ist es wieder völlig offen, ob und wann diese Maßnahmen umgesetzt werden“, erläutert Jarmer.
Klaudia Karoliny
12.11.2016, 08:51
WEG mit dem Föderalismus in Österreich, der nur Geld kostet und wo nichts Brauchbares dabei rauskommt – v.a. im Sozial- und Behinderenbereich!