Kärntner Pflegegeldgesetz in Begutachtung

Auf Pflegegeld soll auch in Kärnten ab Geburt ein Rechtsanspruch bestehen. Eine Valorisierung des Pflegegeldes um 2 % ab 1. Jänner 2003 ist geplant.

Wappen Land Kärnten
Land Kärnten

Das Land Kärnten hat eine Novelle des Kärntner Pflegegeldgesetz in Begutachtung geschickt. Die Begutachtungsfrist läuft noch bis 10. September 2003.

Folgende Punkte sollen im Kärntner Pflegegeldgesetz geändert werden.

  • Valorisierung: Es ist geplant „ab dem 1. Jänner 2003 das Pflegegeld um 2 %“ zu erhöhen. Der finanzielle Mehraufwand wird mit 462.800 Euro angegeben.
  • Rechtsanspruch: „Die Praxis hat nun ergeben, dass in allen Fällen, in denen für Personen, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Pflegegeld begehrt wurde, dieses bei Vorliegen der Voraussetzungen auch gewährt wurde.“ wird in den Erläuterungen ausgeführt. Es ist daher geplant auch in Kärnten „Personen vor der Vollendung des dritten Lebensjahres bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Pflegegeldes“ zu geben.

Es wird interessant sein, wie nun die anderen Bundesländer sowie die Bundesregierung auf diesen Novellierungsvorschlag reagieren werden.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich