Eine sehr kritische Abrechnung unter diesem Titel zog ÖVP-Seniorenbund-Chef Dr. Andreas Khol zur "24-Stunden-Betreuung". Eine kritische Betrachtung.

„Rechthaberei auf dem Rücken der Schwachen ist unmenschlich“, wird Khol im Kurier zitiert und fordert eine Verlängerung der Amnestieregelung wenigstens um ein halbes Jahr.
Folgende zwei Punkte bemängelt er:
- Unklare Regelungen: „Wie die Regelung ab 1. Jänner für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause konkret aussieht, sei nicht kommuniziert, weil im Detail noch gar nicht klar.“
- Die beiden vorliegenden Modelle für legale Pflege und die Förderung reichen nicht.
Modelle zur Beschäftigung
Derzeit gäbe es vor Modelle zur Beschäftigung, berichtet der Kurier.
- Anstellung eines Betreuers aus der EU: „Das macht niemand, weil der Papierkram enorm, die Lohnnebenkosten zu hoch sind“, so Khol.
- Anstellung bei einem ausländischen Pflegeverein: „Der Betreuer zahlt dort Steuern und Sozialversicherung und kann dank Entsenderichtlinie in Österreich arbeiten, das wäre die beste Lösung.“
- Gewerbeschein bei einer Bezirksbehörde lösen: „Das geht relativ einfach, dank der Jungunternehmerpauschalierung wäre die Sozialversicherung mit 140 Euro relativ günstig. Nur, das wissen die Leute eben noch nicht.“
- Registrierung im Ausland als selbstständiger Betreuer: „Minister Buchinger sagt, das geht nicht, Minister Bartenstein sagt, das geht.“
„Und wer ist schuld, dass es eineinhalb Jahre nach Auftauchen des „Pflegenotstandes“ keine klare Lösung gibt? Der Wirtschafts- oder der Sozialminister, die einander den Ball zuschieben?“, fragt der Kurier und Khol antwortet abschließend: „Alle haben Schuld“.
Eigentlich ein Skandal
Nein, nicht das Interview oder die Antworten sind ein Skandal, sondern der Umstand, dass Khol und auch Sozialminister Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) in einem Punkt einig sind: „Anstellungen sind zu teuer“. Am besten (und für den Staat am billigsten) sollten die Personen im Ausland versichert sein oder es gewerbsmäßig machen. Und was sagen andere Politikerinnen und Politiker zum Konsens der „Nicht-Anstellung“? Erraten! Nichts, sagen sie.
Welchem Unternehmen soll man diese Vorgangsweise des Lohndumpings in Zukunft noch zum Vorwurf machen, wenn sogar höchste Vertreter des österreichischen Staates Lohndumping forcieren?
Übrigens: Dass die Krankenkassen schwer im Minus sind, hat auch damit zu tun. Würde der Staat Pflegekosten (inkl. Sozialversicherungsbeiträge) wirklich bezahlen, dann wäre das Defizit der Krankenkassen – dank der tausenden Personen die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen – deutlich geringer.
E. LIPP,
22.11.2007, 12:04
Sehr gut! Ausserdem ist die 24-Stunden-Regelung zusätzlich verteuernd: Laut telefonischer Auskunft eines öst. Anbieters muss für die Tätigkeiten, die den Betreuern nicht erlaubt sind, eine „BEFUGTE“ KRAFT kommen und diese Arbeit erledigen. Mehr Kosten, mehr Verkehr mehrmals täglich, etc.! Was ist mit der täglichen UNUNTERBROCHENEN 10-stündigen Ruhezeit ? Meine/unsere Krankheit/ Behinderung richtet sich halt nicht nach der üblichen Arbeitszeit. 5-Tage-Woche 8-12, 13-17h, freitags 13h. WAS WIRD DA BILLIGER, wie gelegentlich gesagt wird?
Anonymous,
21.11.2007, 10:48
Es gibt schon einen Unterschied zu Unternehme(r)n: Die lassen schwarz arbeiten, um ihren Profit zu erhöhen. Bei uns geht es ums nackte Überleben. Es ist nicht so, dass ich mir kein österr. Personal mit KV-Lohn + SV-Beiträgen leisten WILL, ich KANN es mir nicht leisten.
Anonymous,
21.11.2007, 10:37
Pflegen nur AusländerInnen unsere Alten? Und sind das nicht auch schon EU- Angehörige (aus den Nachbarländern? Wieso ist Selbständigkeit die „beste Lösung“? Wer übernimmt den österreichischen Papierkrieg für die „JungunternehmerInnen“? Ist doch schon der Dienstleistungsscheck (für Putzdienste, Haushaltshilfen usw.)den Leuten zu kompliziert!Bitte realistisch bleiben! Und dass die 24-Stunden-Betreuung nur sehr selten nötig und leistbar ist, wissen ja auch bald alle…
anonym,
21.11.2007, 09:36
Herr Widl, als Nichtbetroffener läßt sich’s gut über Problemlösungen diskutieren!
Klaus Widl,
19.11.2007, 12:11
3 GRÜNDE, WARUM ICH EINER VERLÄNGERUNG DER PFLEGE-AMNESTIE NICHT VIEL ABGEWINNEN KANN!
1. Die Amnestieregelung schützt zwar vor Verwaltungsstrafen, nicht aber vor der Verpflichtung die Betreuerinnen ordnungsgemäß anzumelden, ordnungsgemäß zu entlohnen (könnte auch gerichtlich eingeklagt werden!) und einen ordnungsgemäßen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
2. Die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften werden durch die Amnestieregelung nicht außer Kraft gesetzt.
3. Personenbetreuerinnen, die aus den EU-Ländern nach Österreich kommen, benötigen KEINE Beschäftigungsbewilligung (Ausnahmeverordnung zum AuslBG – Oktober 2006) und können daher wie ÖsterreicherInnen sofort angemeldet werden.